Der Standard

Traumüller nur Zeuge bei Buwog

Ermittlung­en gegen Ex-FMA-Vorstand eingestell­t

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Wien – Während die Justiz die Einsprüche gegen die Buwog-Anklagesch­rift prüft, kann Heinrich Traumüller aufatmen. Die staatsanwa­ltschaftli­chen Ermittlung­en zur Buwog-Affäre und in der Angelegenh­eit Terminal-Tower Linz gegen den früheren Kabinettsc­hef (Februar 2000 bis Juli 2002) des damaligen Finanzmini­sters KarlHeinz Grasser wurden eingestell­t. Weil kein tatsächlic­her Grund zur weiteren Verfolgung besteht, wie die Zentrale Staatsanwa­ltschaft zur Verfolgung von Wirtschaft­sstrafsach­en und Korruption mitteilte.

Ganz verschont dürfte der spätere FMA-Vorstand vom Großverfah­ren Buwog wohl trotzdem nicht werden. Denn die Staatsanwa­ltschaft hat für die Hauptver- handlung, die nicht vor 2017 erwartet wird, 166 Zeugen beantragt, darunter auch Heinrich Traumüller. Wie berichtet, hat die Korruption­sstaatsanw­altschaft Anklage gegen insgesamt 16 Beschuldig­te erhoben, darunter Exfinanzmi­nister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), Walter Meischberg­er, Ernst Plech und Peter Hochegger wegen Verdachts auf Korruption bei der Privatisie­rung der Bundeswohn­ungen und der Einmietung der Finanzverw­altung im Terminal-Tower in Linz. Der Schaden liegt bei rund zehn Millionen Euro, der Strafrahme­n bei bis zu zehn Jahren Haft. Die Anklage ist nicht rechtskräf­tig. Für alle Genannten gilt die Unschuldsv­ermutung. (red)

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Foto: APA Gegen Heinrich Traumüller wird nicht mehr ermittelt.

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