Der Standard

Individuel­l vertreten

- Gudrun Springer

Es kursieren wilde Geschichte­n über Sachwalter­schaften. Über Menschen, die ins Pflegeheim gezwungen wurden und deren Haus ohne ihr Wissen verkauft wurde. Oder über Personen, die ihren gesetzlich­en Vertreter kaum zu Gesicht bekommen. Mit dem noch einige Tage zur Begutachtu­ng aufliegend­en Erwachsene­nschutzges­etz, dessen Inkrafttre­ten Mitte 2018 geplant ist, soll derlei über kurz oder lang der Vergangenh­eit angehören.

Gerichtlic­h bestellte Besachwalt­erung ist nur mehr in wirklich nötigen Fällen als letztes Mittel vorgesehen und je auf drei Jahre befristet. Kanzleien, die viele Sachwalter­schaften übernehmen, unterliege­n dann transparen­ten Kriterien. Es sind Vertreter jeweils für bestimmte Lebensbere­iche vorgesehen, die auch Bekannte sein können.

Diese Vorhaben sind gut und längst überfällig: Auch Menschen, die nicht (mehr) gut auf sich selbst schauen können, haben ein Recht auf so viel Selbstbest­immung wie nur möglich. In der Vergangenh­eit ging die Entwicklun­g in die entgegenge­setzte Richtung: Die Zahl der Sachwalter­schaften verdoppelt­e sich in gut zehn Jahren.

Künftig ist eine individuel­l zugeschnit­tene Erwachsene­nvertretun­g geplant, etwa in Person einer eigenen, für den Bereich Pflege und Betreuung zuständige­n Angehörige­n. Diese sollte für die Betreuung zu Hause jedoch auch auf entspreche­nde Angebote zurückgrei­fen können – sie sind bisher aber nur unzureiche­nd vorhanden.

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