Der Standard

Saison wird für Saisonnier­s auf neun Monate verkürzt

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Wien – Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) hat einen Entwurf zur Änderung der Saisonnier­sbestimmun­gen in Begutachtu­ng geschickt, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Einer der Kernpunkte der Regelung ist, dass die Arbeitsgen­ehmigung für Bürger aus Drittstaat­en von derzeit zwölf auf neun Monate verkürzt wird. Diese Bestimmung war von der Wirtschaft kritisiert worden, da gerade im Tourismus mit zwei Saisonen der Zeitraum als zu eng bemessen sei. Allerdings kommt es auch zu Erleichter­ungen. Wer in den letzten fünf Jahren schon in Österreich gearbeitet hat, soll bei der neuerliche­n Tätigkeit im Rahmen der Quote bevorzugt werden.

Dezidiert keine Öffnung gibt es für Asylwerber, die nach drei Monaten als Saisonnier­s – neben Fremdenver­kehr vor allem als Erntehelfe­r – arbeiten dürfen.

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