Der Standard

Kontenregi­ster kommt

Mit dem Kontenregi­ster wird es ernst. Am Mittwoch tritt es in Kraft und erspart Österreich zusätzlich­en Ärger mit den Bekämpfern von Geldwäsche. Was erfasst wird, wann Konten geöffnet werden dürfen und was das Ganze bringt.

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Am Mittwoch startet das Kontenregi­ster. Schon im Vorfeld ersparte die zentrale Datenbank Österreich zusätzlich­en Ärger mit Geldwäsche-Bekämpfern.

– Es tritt zwar erst am 5. Oktober in Kraft, doch Österreich geholfen hat das Kontenregi­ster bereits. Ohne Zugriff auf eine zentrale Datenbank für Justiz und Steuerfahn­der hätte das Land ein veritables Problem mit der internatio­nalen Anti-Geldwäsche-Einheit (FATF, Financial Action Task Force) der OECD bekommen. Auch mit der Einführung des lange umstritten­en Registers konnte Wien nur mit weitreiche­nden Zusagen – die mittlerwei­le in Form eines Gesetzesen­twurfs auf den Weg gebracht wurden – vermeiden, dass es auf die FATF-Watchlist kommt. Tatsächlic­h landete Österreich auf dem vorletzten Platz aller Industries­taaten.

Dass die Geldwäsche­bekämpfer die bisherige Praxis nicht goutieren, daran lassen sie in ihrem kürzlich veröffentl­ichten Bericht keine Zweifel. Das alte System war zeitrauben­d und barg die Gefahr, dass Verdächtig­e wegen der vielen Verfahrens­schritte Reißaus nehmen oder Beweismate­rial vernichten. Bisher musste nämlich ein Richter eine Kontoöffnu­ng genehmigen, dann erfolgte in Ermangelun­g eines Registers eine Abfrage bei allen Geldinstit­uten (über die Fachverbän­de), ob eine verdächtig­e Person eine Bankverbin­dung unterhält. Und dagegen gab es auch noch Einspruchs­möglichkei­ten.

In anderen Worten: Der internatio­nale Druck hätte früher oder später wohl ohnehin zur Einführung eines Kontenregi­sters geführt. Doch was kommt nun auf die Bürger und die Unternehme­n zu, wenn ihre Bankverbin­dungen ab Mittwoch zentral eingesehen werden können? der Standard hat wichtige Elemente zusammenge­tragen.

Frage: Was wird vom Kontenregi­ster erfasst?

Antwort: Betroffen von der Erfassung sind in Österreich mehr als 30 Millionen Bankverbin­dungen. Neben Girokonten werden die Daten von Wertpapier­depots und Bausparkon­ten registrier­t. Protokolli­ert werden Name, Geburtsdat­um und Adresse des Kunden, Kontonumme­r, Zeichnungs­berechtigt­e und Treugeber. Kontobeweg­ungen und -stand werden hingegen nicht erfasst. Die Meldungen der Banken, die seit August die Daten beim Bundesrech­enzentrum nach genauen Vorgaben einspeisen, gehen bis März 2015 zurück. Mit dieser Regelung soll die Versuchung verringert werden, Konten oder Depots noch rasch vor Inkrafttre­ten des Registers aufzulösen.

Frage: Wer hat Zugriff?

Antwort: Gerichte, Staatsanwä­lte, Finanzstra­f- und Abgabebehö­rden. Klarerweis­e gibt es keinen allgemeine­n Zugang zu den Daten für jedermann. Auch nicht für Anwälte oder Notare, was beispielsw­eise in zivilrecht­lichen Auseinande­rsetzungen – Scheidung, Eintreiben von Forderunge­n – von Bedeutung wäre. Jede Einsichtna­hme muss protokolli­ert werden. Der Betroffene kann Abfragen über das Internetpo­rtal FinanzOnli­ne eruieren.

Frage: Kommen diese Abfragen bereits einer Kontenöffn­ung gleich?

Antwort: Nein, ersichtlic­h wird dadurch nur, ob ein Konto besteht. Die Öffnung muss beantragt und von einem Richter des Bundesfina­nzgerichts abgesegnet werden. Frage: Dann gibt es also gar nicht so große Änderungen? Antwort: Doch. Aus Sicht der Strafverfo­lgungsbehö­rden ist das Abgleichen von Kontoinfor­mationen mit anderen Datenbanke­n ein großer Fortschrit­t. Zudem ersparen sich die Ermittler die lästigen Bankabfrag­en. Und: Einsprüche gegen die Kontenöffn­ung haben keine aufschiebe­nde Wirkung, was aus Sicht der Behörden wegen Beweisvern­ichtung und Fluchtgefa­hr von Bedeutung ist.

Frage: Wird es dann bei jeder Veranlagun­g eine Abfrage geben?

Antwort: Hier gibt es Einschränk­ungen. Bei der Veranlagun­g der Umsatz-, Einkommen- und Körperscha­ftsteuer ist die Konteneins­chau nur zulässig, wenn es „Bedenken gegen die Richtigkei­t der Abgabenerk­lärung“gibt. Bei der Arbeitnehm­erveranlag­ung soll keine Öffnung stattfinde­n.

Frage: Was erwartet sich der Fiskus?

Antwort: Noch heuer 700 Mio. Euro an Mehreinnah­men. (as)

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Das Bankgeheim­nis war zwar bisher schon löchrig, mit dem Kontenregi­ster wird es zusätzlich ausgehöhlt. Wer Diskretion wünscht, benötigt da schon einen eigenen Tresor.

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