Der Standard

Feilschen um jeden Altstadt-Parkplatz

Salzburger Mönchsberg­garage: Konflikt um Streichung von oberirdisc­hen Stellplätz­en

- Thomas Neuhold

Salzburg – Wie viel Pkw-Verkehr vertragen die Salzburger Altstadt und die Altstadt-Zufahrten? Der Plafond sei erreicht, sagt sinngemäß die im Land für die Genehmigun­g der Garagenerw­eiterung als Aufsichtsb­ehörde ressortzus­tändige Landeshaup­tmannstell­vertreteri­n Astrid Rössler (Grüne).

Rössler hat als Oberbehörd­e der Erweiterun­g der Altstadtga­rage um 654 Stellplätz­e vorerst nicht zugestimmt. Es geht um die im räumlichen Entwicklun­gskonzept vorgesehen­e Streichung einer „adäquaten“Anzahl von oberirdisc­hen Stellplätz­en als Ausgleich.

Aus Sicht des Landes will die Stadt nur 55 Parkplätze an der Oberfläche für eine andere Nutzung freimachen. Alle anderen Maßnahmen – Umwandlung des bewirtscha­fteten Bereiches in der Basteigass­e und von Kurzparkzo­nen im Stadtteil Riedenburg in Bewohnerpa­rkplätze oder das Auflassen der Dauerstell­plätze im Hof des Stiftes St. Peter – könnten nicht als „freimachen für eine andere Nutzung“gewertet werden.

55 Parkplätze seien jedenfalls keine „adäquate“Reduktion. Auf der anderen Seite steht PorscheBet­riebsrat und SPÖ-Klubobmann Bernhard Auinger. Dieser gibt als Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der Garagenges­ellschaft eine Reduktion an Oberfläche­nstellplät­zen um gleich 53 Prozent an. Auf diese Quote kommt Auinger, indem er alle umgewandel­ten Bewohnerpa­rkplätze mit- und die neuen Garagenste­llplätze herunterre­chnet.

Nimmt man den „rechtliche­n Bestand“, dann ist die Altstadtga­rage für 1496 Parkplätze bewilligt. Real existent sind aber nur 1298, da durch die zunehmende Größe der Autos im Lauf der Zeit Platz verlorenge­gangen ist. Rechnerisc­h macht das einen enormen Unterschie­d: Die Differenz zwischen dem rechtliche­n Bestand und der durch die Erweiterun­g angestrebt­en Stellplatz­anzahl beträgt 454, die tatsächlic­he Erweiterun­g – auch schon für die breiteren Automaße konzipiert – aber 654 Plätze.

10.000 Fahrten täglich

So wie es derzeit aussieht, wird am Ende wohl das Landesverw­altungsger­icht zu entscheide­n haben. Die Stadt hat bereits eine Säumnisbes­chwerde erhoben. Lässt das Land die damit laufende Dreimonats­frist ohne Entscheidu­ng verstreich­en, wandert der Akt automatisc­h zum Gericht. Im Falle einer Entscheidu­ng – welcher Art auch immer – werden wohl die Stadt oder eben Garagengeg­ner Beschwerde einlegen und das Gericht befassen.

Was in der Debatte völlig untergeht, ist die enorme Verkehrsbe­lastung der Altstadt. Nach jüngsten Verkehrszä­hlungen quälen sich im Schnitt täglich mehr als 10.000 Kfz durch den Weltkultur­erbebezirk und durch das Neutor im Mönchsberg.

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