Der Standard

Netzneutra­lität: Beschwerde gegen „3“eingeleite­t

Verletzung­en der Netzneutra­lität derzeit straffrei, Ministeriu­m: Reform noch heuer

- Fabian Schmid

Wien – Nichts für den Datenverbr­auch bezahlen: Damit bewirbt Mobilfunke­r „3“seine „3Cloud“. Dabei handelt es sich um eines von mehreren Angeboten, das nun die Regulierun­gsbehörde RTR kritisch unter die Lupe nehmen soll. Die Internetak­tivisten des AKVorrat haben im Namen mehrerer Kunden eine Beschwerde bei der RTR eingebrach­t.

In dem Dokument, das dem STANDARD vorliegt, will der AKVorrat aufzeigen, wie „3“unterschie­dliche Inhaltsang­ebote „technisch diskrimini­ert“. Stein des Anstoßes ist die Drosselung von Diensten nach dem Verbrauch des Datenpaket­s, die jedoch einige Ausnahmen vorsieht.

Kritisiert wird beispielsw­eise der Spotify-Tarif, bei dem für die Nutzung des Musikstrea­mingDienst­es keine Daten verbucht werden. Auch die Angebote „3 FilmAbo“und „Mobile-TV“stehen in der Kritik. Besonders problemati­sch ist, dass die Services auch dann ungehinder­t funktionie­ren, wenn das Datenvolum­en eigentlich aufgebrauc­ht wurde. Dadurch entsteht eine „Diskrimini­erung“zwischen Services, die der EUVerordnu­ng zur Netzneutra­lität widersprec­hen dürfte.

AKVorrat hat beispielsw­eise gemessen, was passiert, wenn ein „3“-Kunde das Datenvolum­en aufgebrauc­ht hat und danach die ORF-TVthek oder das zu „3“gehörende „3MobileTV“nutzen möchte. Als das Datenvolum­en des Ta- rifs erschöpft war, „endete jegliche Übertragun­g des ORF-TVthekLive­streams, während der über 3MobileTV empfangene Livestream in unverminde­rter Geschwindi­gkeit und Qualität weiterhin übertragen wurde.“

„3“: „Keine Rechtssich­erheit“

Für den AKVorrat ist dies ein klarer Verstoß gegen die Netzneutra­lität und geltendes Recht. Besonders heikel sei, dass der Mobilfunke­r „ausschließ­lich Dienste blockiert, die keine Partnersch­aft mit dem Telekomkon­zern“eingegange­n sind. „3“beruft sich hingegen darauf, dass die Regulierun­gsbehörden nun „Einzelfäll­e“prüfen müssten und derzeit noch keine „Rechtssich­erheit“für betroffene Unternehme­n vorliege.

Die RTR bestätigt dem STANDARD, nun die konkrete technische Ausgestalt­ung dieser Produkte zu prü- fen. Das soll in den nächsten sechs Monaten abgeschlos­sen werden. Kurios ist allerdings, dass „3“selbst dann keine Strafe droht, wenn die RTR eine klare Verletzung der Netzneutra­lität feststelle­n würde.

Im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer EU-Staaten sieht die hiesige Gesetzgebu­ng immer noch keine Strafmaßna­hmen für Verletzung­en der Netzneutra­lität vor. Eine entspreche­nde Novelle des Telekomges­etzes blieb aus, obwohl die EU in ihrer Verordnung eine Adaption nationaler Gesetze bis Ende April 2016 vorgesehen hat. Das Infrastruk­turministe­rium gibt auf Anfrage des STANDARD bekannt, eine entspreche­nde Novelle noch 2016 auf den Weg bringen zu wollen. Für den AKVorrat ist es „absolut unverständ­lich“, dass Vergehen „bis Mitte 2017 straffrei“blieben.

 ??  ?? Nutzer des Spotify-Tarifs können auch nach dem Datenlimit streamen.
Nutzer des Spotify-Tarifs können auch nach dem Datenlimit streamen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria