Netzneutralität: Beschwerde gegen „3“eingeleitet
Verletzungen der Netzneutralität derzeit straffrei, Ministerium: Reform noch heuer
Wien – Nichts für den Datenverbrauch bezahlen: Damit bewirbt Mobilfunker „3“seine „3Cloud“. Dabei handelt es sich um eines von mehreren Angeboten, das nun die Regulierungsbehörde RTR kritisch unter die Lupe nehmen soll. Die Internetaktivisten des AKVorrat haben im Namen mehrerer Kunden eine Beschwerde bei der RTR eingebracht.
In dem Dokument, das dem STANDARD vorliegt, will der AKVorrat aufzeigen, wie „3“unterschiedliche Inhaltsangebote „technisch diskriminiert“. Stein des Anstoßes ist die Drosselung von Diensten nach dem Verbrauch des Datenpakets, die jedoch einige Ausnahmen vorsieht.
Kritisiert wird beispielsweise der Spotify-Tarif, bei dem für die Nutzung des MusikstreamingDienstes keine Daten verbucht werden. Auch die Angebote „3 FilmAbo“und „Mobile-TV“stehen in der Kritik. Besonders problematisch ist, dass die Services auch dann ungehindert funktionieren, wenn das Datenvolumen eigentlich aufgebraucht wurde. Dadurch entsteht eine „Diskriminierung“zwischen Services, die der EUVerordnung zur Netzneutralität widersprechen dürfte.
AKVorrat hat beispielsweise gemessen, was passiert, wenn ein „3“-Kunde das Datenvolumen aufgebraucht hat und danach die ORF-TVthek oder das zu „3“gehörende „3MobileTV“nutzen möchte. Als das Datenvolumen des Ta- rifs erschöpft war, „endete jegliche Übertragung des ORF-TVthekLivestreams, während der über 3MobileTV empfangene Livestream in unverminderter Geschwindigkeit und Qualität weiterhin übertragen wurde.“
„3“: „Keine Rechtssicherheit“
Für den AKVorrat ist dies ein klarer Verstoß gegen die Netzneutralität und geltendes Recht. Besonders heikel sei, dass der Mobilfunker „ausschließlich Dienste blockiert, die keine Partnerschaft mit dem Telekomkonzern“eingegangen sind. „3“beruft sich hingegen darauf, dass die Regulierungsbehörden nun „Einzelfälle“prüfen müssten und derzeit noch keine „Rechtssicherheit“für betroffene Unternehmen vorliege.
Die RTR bestätigt dem STANDARD, nun die konkrete technische Ausgestaltung dieser Produkte zu prü- fen. Das soll in den nächsten sechs Monaten abgeschlossen werden. Kurios ist allerdings, dass „3“selbst dann keine Strafe droht, wenn die RTR eine klare Verletzung der Netzneutralität feststellen würde.
Im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer EU-Staaten sieht die hiesige Gesetzgebung immer noch keine Strafmaßnahmen für Verletzungen der Netzneutralität vor. Eine entsprechende Novelle des Telekomgesetzes blieb aus, obwohl die EU in ihrer Verordnung eine Adaption nationaler Gesetze bis Ende April 2016 vorgesehen hat. Das Infrastrukturministerium gibt auf Anfrage des STANDARD bekannt, eine entsprechende Novelle noch 2016 auf den Weg bringen zu wollen. Für den AKVorrat ist es „absolut unverständlich“, dass Vergehen „bis Mitte 2017 straffrei“blieben.