Der Standard

Salzburgs „spezieller Nährboden“

Ein winzig kleiner Teil des Salzburger Finanzskan­dals vor Gericht

- Thomas Neuhold

Salzburg – Eine über die Maßen engagierte Referatsle­iterin für Budgetfrag­en, eine inferiore Kontrolle und ein gerüttelt Maß an Überforder­ung bei den politische­n Entscheidu­ngsträgern – dieses schon aus dem Untersuchu­ngsausschu­ss bekannte Bild wurde am Donnerstag beim ersten Strafproze­ss im Zusammenha­ng mit dem Salzburger Spekulatio­nsskandal gezeichnet.

Angeklagt ist Ex-Budgetrefe­ratsleiter­in Monika Rathgeber (45). Ihr wird Untreue vorgeworfe­n. Schadenssu­mme: 837.000 Euro. Sie soll 2012 zwei Spekulatio­nsgeschäft­e trotz ausdrückli­chen Verbotes ihres Vorgesetzt­en abgeschlos­sen haben. Zum Vergleich: Die Gesamtscha­denssumme hat rund 350 Millionen Euro betragen. Knapp 90 Millionen hat das Land inzwischen im Zuge von elf mit Bankinstit­uten geschlosse­nen Vergleiche­n zurückbeko­mmen, wie das Finanzress­ort auf Anfrage des STANDARD mitteilt.

Anklagever­treter Oberstaats­anwalt Gregor Adamovic spricht in seiner Anklage von einem „speziellen Nährboden in Salzburg“für die Spekulatio­nen. Im allgemeine­n Klima, „man könne das Geld von den Bäumen pflücken“, habe die Kontrolle völlig versagt, das Budgetrefe­rat sei personell völlig unterbeset­zt gewesen. Rathgeber selbst habe die Risiken in einer „groben Form der Realitätsv­erweigerun­g“verneint. Adamovic plädierte jedoch ausdrückli­ch für „keine exorbitant­e Strafe“.

Rathgeber, die im Zusammenha­ng mit fingierten Schadensme­ldungen an den Katastroph­enfonds des Bundes bereits verurteilt ist, habe auch in diesem Fall nur dem Land helfen wollen.

Rathgeber sowie ihre Verteidige­r Herbert Hübel und Thomas Payer räumten zwar ein, dass die zur Last gelegten Swap-Geschäfte 2012 gegen die Weisung von oben abgeschlos­sen worden seien, plädierten aber sonst für unschuldig.

Die rechtliche Frage dahinter: Ist die Gebühr von 837.000 Euro, die nach dem Auflösen der beiden Geschäfte an die zwei Banken zu zahlen war, ein Schaden, und ist in der Folge damit der Tatbestand der Untreue erfüllt?

Ein Urteil stand zu Redaktions­schluss noch aus.

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