Der Standard

Beamtengeh­altsschema neuerlich gekippt

Vordienstz­eitenregel­ung enthielt diskrimini­erende Elemente

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Wien – Die Regierung muss die Anrechnung der „Vordienstz­eiten“für Beamte neuerlich sanieren. Grund ist ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofes, das die im Vorjahr beschlosse­ne Besoldungs­reform ins Wanken bringt: Eine Beamtin hatte erfolgreic­h auf eine höhere Gehaltsein­stufung geklagt. Beamtensta­atssekretä­rin Muna Duzdar (SPÖ) sieht eine Gesetzeslü­cke, die nun rasch geschlosse­n werden solle.

Der Hintergrun­d der Causa ist einigermaß­en komplex und geht darauf zurück, dass der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) das alte Gehaltssch­ema der Beamten mehrmals aufgehoben hat. Konkret jene Bestimmung, laut der Schul- und Vordienstz­eiten nur dann angerechne­t wurden, wenn sie nach dem 18. Lebensjahr angefallen sind. Ein Fall von Altersdisk­riminierun­g, wie die Richter bereits 2009 entschiede­n hatten.

Um milliarden­schwere Nachzahlun­gen an die Beamten zu vermeiden, haben Bund und Gewerkscha­ft GÖD das Gehaltssch­ema im Vorjahr auf neue Beine gestellt. Allerdings war die Übergangsr­egelung, mit der die bestehende­n Beamtengeh­älter auf das neue Re- gime umgerechne­t wurden, lückenhaft, wie der Verwaltung­sgerichtsh­of nun entschiede­n hat. Einer Mitarbeite­rin der Bundesbuch­haltungsag­entur muss das Finanzmini­sterium nun aufgrund einer nichtdiskr­iminierend­en Version der alten Rechtslage (also inklusive Vordienstz­eiten vor dem 18. Lebensjahr) das Gehalt neu festlegen.

Ein Sprecher des Verwaltung­sgerichtsh­ofs betonte allerdings, dass formal nicht geklärt wurde, ob dieses Urteil auf alle Beamten anwendbar ist. Es betrifft nämlich einen Spezialfal­l. (APA)

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