Beamtengehaltsschema neuerlich gekippt
Vordienstzeitenregelung enthielt diskriminierende Elemente
Wien – Die Regierung muss die Anrechnung der „Vordienstzeiten“für Beamte neuerlich sanieren. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das die im Vorjahr beschlossene Besoldungsreform ins Wanken bringt: Eine Beamtin hatte erfolgreich auf eine höhere Gehaltseinstufung geklagt. Beamtenstaatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) sieht eine Gesetzeslücke, die nun rasch geschlossen werden solle.
Der Hintergrund der Causa ist einigermaßen komplex und geht darauf zurück, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das alte Gehaltsschema der Beamten mehrmals aufgehoben hat. Konkret jene Bestimmung, laut der Schul- und Vordienstzeiten nur dann angerechnet wurden, wenn sie nach dem 18. Lebensjahr angefallen sind. Ein Fall von Altersdiskriminierung, wie die Richter bereits 2009 entschieden hatten.
Um milliardenschwere Nachzahlungen an die Beamten zu vermeiden, haben Bund und Gewerkschaft GÖD das Gehaltsschema im Vorjahr auf neue Beine gestellt. Allerdings war die Übergangsregelung, mit der die bestehenden Beamtengehälter auf das neue Re- gime umgerechnet wurden, lückenhaft, wie der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden hat. Einer Mitarbeiterin der Bundesbuchhaltungsagentur muss das Finanzministerium nun aufgrund einer nichtdiskriminierenden Version der alten Rechtslage (also inklusive Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr) das Gehalt neu festlegen.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs betonte allerdings, dass formal nicht geklärt wurde, ob dieses Urteil auf alle Beamten anwendbar ist. Es betrifft nämlich einen Spezialfall. (APA)