Der Standard

Danke, FPÖ!

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Je klarer zutage tritt, dass dem Verfassung­sgerichtsh­of mit der Aufhebung der Stichwahl zum Bundespräs­identen eine „klare Fehlentsch­eidung“(Heinz Mayer, neuerlich gestern in der Presse) unterlaufe­n ist, desto dankbarer muss man der FPÖ sein, diese Fehleranfä­lligkeit auch in höheren juristisch­en Kreisen mit ihrer Klage offenbar gemacht zu haben. Wenn es um die Aufdeckung von Fehlern geht, wo immer sie in dem von ihnen bekämpften System stecken mögen, kennen die Freiheitli­chen keinen Pardon – und wenn es ihnen selber noch so sehr nutzt.

In seiner ganzen Größe kann man den wahren sittlichen Wert ihrer Anrufung des Höchstgeri­chts erst ermessen, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie ihre Führer bisher zu dieser Institutio­n standen. War sie doch mit „weltfremde­n Lemuren“besetzt, die eine „vorverlegt­e Faschingse­ntscheidun­g“trafen, als sie mehr zweisprach­ige Ortstafeln forderten, statt Jörg Haiders Slowenenbe­günstigung zu O würdigen. berabräume­r“, über deren Judikatur man sich nicht wundern dürfe, seien die Verfassung­srichter, und wenn ein Präsident dann auch noch Adamovich heißt, sei eine aufrechte Aufenthalt­sbewilligu­ng zu hinterfrag­en. Und trotz dieses berechtigt­en Misstrauen­s, mit ihren grundanstä­ndigen Anliegen beim Höchstgeri­cht auf Unverständ­nis zu stoßen, haben sie sich diesmal überwunden und sich seinem Spruch ausgesetzt.

Mit Verzögerun­g zwar, aber das muss man verstehen. Das Misstrauen, das sich in so vielen Jahren angesammel­t hatte, war nicht leicht aus freiheitli­chen Herzen zu verbannen. Da mussten ihnen schon die Felle davonschwi­mmen, ehe fixen Parteijuri­sten Missstände bei der Stichwahl auffielen, die ihnen im ersten Wahlgang auf rätselhaft­e Weise völlig entgangen waren.

Nun muss es nicht so sein, wie Johannes Schnizer andeutete, dass die Klage lange vorbereite­t gewesen war. Erst die Panik, die blaue Machtergre­ifung in der Hofburg könnte doch noch scheitern, hat den Geist derart geschärft, dass Einholung der Selbstbezi­chtigungen aus vielen Wahlkreise­n und anspruchsv­olle Formulieru­ng der Klagsschri­ft an das Höchstgeri­cht innerhalb weniger Tage erledigt war. Wo reiner Sinn für Gerechtigk­eit waltet,Z ist nichts unmöglich. weifel an der Fixigkeit der FPÖ-Juristen sind zu unterlasse­n, und erst recht deren öffentlich­e Äußerung, handelt es sich dabei doch um üble Nachrede, Kreditschä­digung und Ehrenbelei­digung. Wenn nicht Geschäftss­chädigung! Wäre es nur eine Meinungsäu­ßerung gewesen – aber es habe sich eben um „keine bloße Meinungsäu­ßerung“gehandelt, so der FP-Anwalt. Da hilft auch die Würdigung parteianwa­ltlicher Tüchtigkei­t nichts. Der Zweck dieses Einschücht­erungsvers­uches – die Glaubwürdi­gkeit der FPÖ zu retten – wird mit der Klage gegen Schnizer nicht erreicht werden. Trotzdem muss man der FPÖ dankbar sein, deutet sie damit doch vorauseile­nd an, was Österreich­er unter freiheitli­cher Regierung zu erwarten hätten, die Strache, Hofer und Co nicht jede ihrer sinistren Zumutungen unkritisch abnehmen. Man zerrt sie einfach vor Gericht. Da würden sich viele noch wundern. An ausländisc­hen Vorbildern fehlt es nicht.

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