Harte Kritik an Lehrerdienstrecht
Rechnungshof sieht hohe Kosten durch Übergangsfrist
Wien – Zäh waren die Verhandlungen mit der Gewerkschaft, ehe die Regierung im November 2013 das neue Lehrerdienstrecht beschloss. Der am hitzigsten diskutierte Punkt war eine höhere Lehrverpflichtung für Lehrer an den Bundesschulen (AHS, BMHS). Bis die Reform wirklich an allen Schulen ankommt, wird es laut einem aktuellen RechnungshofBericht allerdings noch bis 2060 dauern. Für Junglehrer ist das Dienstrecht nämlich erst ab dem Schuljahr 2019/20 Pflicht – und freiwillig hat es bisher kaum wer gewählt. Nur drei Prozent der neu angetretenen Lehrer haben sich 2014/15 freiwillig für das neue Modell entschieden.
Durch die lange Übergangsfrist werde „die vollständige Umstellung auf das neue Dienstrecht erheblich hinausgezögert“, kritisiert der Rechnungshof in dem am Freitag veröffentlichten Bericht. Dies führe zu mehr Verwaltungsaufwand sowie mehr Personalbedarf (plus 511 Vollbeschäftigungsäquivalenten). Die finanziellen Folgen: Bei einem Start des neuen Dienstrechts mit dem Schuljahr 2015/16 hätte man bis 2060 2,19 Milliarden Euro einsparen können.
Wegen der Übergangsfrist sei nun allerdings nur mit Einsparungen von 1,12 Milliarden Euro zu rechnen. Einer der Hintergründe ist die Struktur des alten Dienstrechts: Weil das Bundeslehrerdienstrecht je nach Fach unter- schiedliche Lehrverpflichtungen vorsieht, unterrichten die Pädagogen in der Praxis zwischen 17,14 und 26,67 Wochenstunden. Da in diesem komplizierten System in der Regel keine Auslastung eines Lehrers von genau 100 Prozent möglich ist (niemand kann 0,14 bzw. 0,67 Stunden unterrichten, Anm.), fallen automatisch fix eingeplante Überstunden an.
Ministerin gegen Änderung
Insgesamt rund zwölf Prozent des Unterrichts sind solche Dauermehrdienstleistungen, die Hälfte davon liegt am komplexen Werteinheitensystem. Ohne Übergangsfrist hätten die Dauermehrdienstleistungen fast um die Hälfte reduziert werden können, sagt die Prüfinstanz.
Ihre Empfehlungen für die Zukunft: Die Übergangfrist für das neue Dienstrecht soll verkürzt werden. Lehrer sollten sich verpflichten, ihre (im Gehalt berücksichtigten) Vor- und Nachbereitungszeiten zu dokumentieren. Nach einer Evaluierung sollten dann auch die Fächervergütungen entsprechend angepasst werden.
Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) schließt allerdings aus, die Übergangsfrist nachträglich zu ändern: Neueinsteiger in den Lehrberuf müssten sich auf die Vereinbarungen verlassen können. (red)