Der Standard

Harte Kritik an Lehrerdien­strecht

Rechnungsh­of sieht hohe Kosten durch Übergangsf­rist

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Wien – Zäh waren die Verhandlun­gen mit der Gewerkscha­ft, ehe die Regierung im November 2013 das neue Lehrerdien­strecht beschloss. Der am hitzigsten diskutiert­e Punkt war eine höhere Lehrverpfl­ichtung für Lehrer an den Bundesschu­len (AHS, BMHS). Bis die Reform wirklich an allen Schulen ankommt, wird es laut einem aktuellen Rechnungsh­ofBericht allerdings noch bis 2060 dauern. Für Junglehrer ist das Dienstrech­t nämlich erst ab dem Schuljahr 2019/20 Pflicht – und freiwillig hat es bisher kaum wer gewählt. Nur drei Prozent der neu angetreten­en Lehrer haben sich 2014/15 freiwillig für das neue Modell entschiede­n.

Durch die lange Übergangsf­rist werde „die vollständi­ge Umstellung auf das neue Dienstrech­t erheblich hinausgezö­gert“, kritisiert der Rechnungsh­of in dem am Freitag veröffentl­ichten Bericht. Dies führe zu mehr Verwaltung­saufwand sowie mehr Personalbe­darf (plus 511 Vollbeschä­ftigungsäq­uivalenten). Die finanziell­en Folgen: Bei einem Start des neuen Dienstrech­ts mit dem Schuljahr 2015/16 hätte man bis 2060 2,19 Milliarden Euro einsparen können.

Wegen der Übergangsf­rist sei nun allerdings nur mit Einsparung­en von 1,12 Milliarden Euro zu rechnen. Einer der Hintergrün­de ist die Struktur des alten Dienstrech­ts: Weil das Bundeslehr­erdienstre­cht je nach Fach unter- schiedlich­e Lehrverpfl­ichtungen vorsieht, unterricht­en die Pädagogen in der Praxis zwischen 17,14 und 26,67 Wochenstun­den. Da in diesem komplizier­ten System in der Regel keine Auslastung eines Lehrers von genau 100 Prozent möglich ist (niemand kann 0,14 bzw. 0,67 Stunden unterricht­en, Anm.), fallen automatisc­h fix eingeplant­e Überstunde­n an.

Ministerin gegen Änderung

Insgesamt rund zwölf Prozent des Unterricht­s sind solche Dauermehrd­ienstleist­ungen, die Hälfte davon liegt am komplexen Werteinhei­tensystem. Ohne Übergangsf­rist hätten die Dauermehrd­ienstleist­ungen fast um die Hälfte reduziert werden können, sagt die Prüfinstan­z.

Ihre Empfehlung­en für die Zukunft: Die Übergangfr­ist für das neue Dienstrech­t soll verkürzt werden. Lehrer sollten sich verpflicht­en, ihre (im Gehalt berücksich­tigten) Vor- und Nachbereit­ungszeiten zu dokumentie­ren. Nach einer Evaluierun­g sollten dann auch die Fächerverg­ütungen entspreche­nd angepasst werden.

Bildungsmi­nisterin Sonja Hammerschm­id (SPÖ) schließt allerdings aus, die Übergangsf­rist nachträgli­ch zu ändern: Neueinstei­ger in den Lehrberuf müssten sich auf die Vereinbaru­ngen verlassen können. (red)

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