Der Standard

Der Sport, auf sich selbst zurückgewo­rfen

Vereinsint­ern schlichten oder nicht, das ist die Frage

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Wien – Die wichtigste Nebensache der Welt, so nennt sich der Sport gern selbst, und während „wichtig“da und dort in Zweifel gezogen wird, so ist an „Nebensache“– viele meinen: leider – kaum zu rütteln. Auch in rechtliche­n Angelegenh­eiten.

So zumindest liest Peter Lechner ein aktuelles Urteil des OGH (27. 9. 2016, 6Ob125/16z). Lechner, Anwalt aus Innsbruck, vertrat die Klägerin, den Österreich­ischen Pferdespor­tverband (OEPS). Dieser hatte einen Pferdespor­tverein vor Gericht gebracht, der im September 2013 ein Turnier veranstalt­et, aber dem OEPS nicht die vereinbart­en Turniergeb­ühren in Höhe von knapp mehr als 8000 Euro (inkl. Mahnspesen und Verzugszin­sen) überwiesen hatte. Der Verein wiederum machte geltend, dass er selbst vom Verband geschädigt worden sei – und dass es quasi aufzurechn­en gelte.

Ein Hin und ein Her. In erster Instanz hatte der Verband Recht bekommen, in zweiter der Verein. Den folgenden OEPS-Rekurs wies der OGH nun ab, der OEPS muss dem Verein die Kosten der Rekursbean­twortung, etwas mehr als 800 Euro, ersetzen. In der Urteilsbeg­ründung geht es um Mitgliedsc­haften. Der Verein, so wurde festgehalt­en, ist zwar nicht unmittelba­r Mitglied beim OEPS, aber Mitglied bei einem Landesverb­and, der wiederum sehr wohl als OEPS-Mitglied firmiert. Ergo, so der OGH-Schluss, hätte jedenfalls zunächst einmal die Schlichtun­gsstelle des Pferdespor­tverbands mit der Causa befasst werden müssen.

Dass vereinsint­erne Wickel – auch der Verband läuft vor dem Gesetz als Verein – möglichst vereinsint­ern geklärt werden sollten, scheint nachvollzi­ehbar. Anderersei­ts könnten sich viele Rechtsstre­itigkeiten richtig in die Länge ziehen. Und wer wollte ausschließ­en, dass Vereinsmit­glieder einen Streit am Ende doch vor einem ordentlich­en Gericht austragen? Spesen und Zinsen steigen und steigen – eine Nebensache, mag sein, doch mit der Zeit kann sie sehr wichtig werden. (fri)

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