Der Sport, auf sich selbst zurückgeworfen
Vereinsintern schlichten oder nicht, das ist die Frage
Wien – Die wichtigste Nebensache der Welt, so nennt sich der Sport gern selbst, und während „wichtig“da und dort in Zweifel gezogen wird, so ist an „Nebensache“– viele meinen: leider – kaum zu rütteln. Auch in rechtlichen Angelegenheiten.
So zumindest liest Peter Lechner ein aktuelles Urteil des OGH (27. 9. 2016, 6Ob125/16z). Lechner, Anwalt aus Innsbruck, vertrat die Klägerin, den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS). Dieser hatte einen Pferdesportverein vor Gericht gebracht, der im September 2013 ein Turnier veranstaltet, aber dem OEPS nicht die vereinbarten Turniergebühren in Höhe von knapp mehr als 8000 Euro (inkl. Mahnspesen und Verzugszinsen) überwiesen hatte. Der Verein wiederum machte geltend, dass er selbst vom Verband geschädigt worden sei – und dass es quasi aufzurechnen gelte.
Ein Hin und ein Her. In erster Instanz hatte der Verband Recht bekommen, in zweiter der Verein. Den folgenden OEPS-Rekurs wies der OGH nun ab, der OEPS muss dem Verein die Kosten der Rekursbeantwortung, etwas mehr als 800 Euro, ersetzen. In der Urteilsbegründung geht es um Mitgliedschaften. Der Verein, so wurde festgehalten, ist zwar nicht unmittelbar Mitglied beim OEPS, aber Mitglied bei einem Landesverband, der wiederum sehr wohl als OEPS-Mitglied firmiert. Ergo, so der OGH-Schluss, hätte jedenfalls zunächst einmal die Schlichtungsstelle des Pferdesportverbands mit der Causa befasst werden müssen.
Dass vereinsinterne Wickel – auch der Verband läuft vor dem Gesetz als Verein – möglichst vereinsintern geklärt werden sollten, scheint nachvollziehbar. Andererseits könnten sich viele Rechtsstreitigkeiten richtig in die Länge ziehen. Und wer wollte ausschließen, dass Vereinsmitglieder einen Streit am Ende doch vor einem ordentlichen Gericht austragen? Spesen und Zinsen steigen und steigen – eine Nebensache, mag sein, doch mit der Zeit kann sie sehr wichtig werden. (fri)