Der Standard

Gründen wird langsam leichter

Bürokratie­abbau geht Kritikern aber nicht weit genug

- Simon Moser

Wien – Fragt man Junguntern­ehmer, welche Verbesseru­ngen bei gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen sie sich wünschen, sind Erleichter­ungen bei der Gründung ein Dauerbrenn­er. Zu hoher bürokratis­cher Aufwand bremse, so die Kritik. Ein Gegenmitte­l schwirrt seit 20 Jahren in Form des Prinzips „One-Stop-Shop“in der politische­n Debatte herum: eine einzige digitale Anlaufstel­le, wo Gründer alle erforderli­chen Papiere wie die Anmeldung bei der Sozialvers­icherung oder beim Finanzamt einbringen können. Regierung und am Gründungsp­rozess beteiligte Stellen haben eine entspreche­nde Reform monatelang verhandelt, am Ende stand ein Kompromiss. Einer, der nicht weit genug geht, sagen nun jene, die am vehementes­ten für Vereinfach­ungen eintreten.

Wirklich Zählbares bringt der vom Finanzmini­sterium vorgelegte Gesetzesen­twurf nämlich nur einem kleinen Teil aller Gründer, und zwar jenen, die eine sogenannte Standard-GmbH anmelden. Diese Gesellscha­ftsform mit nur einem Teilhaber, der gleichzeit­ig auch einziger Geschäftsf­ührer ist, soll in Zukunft auch online mittels Bürgerkart­e bzw. Handysigna­tur eingericht­et werden kön- nen. Abgewickel­t werden soll der Prozess über das Unternehme­nsservicep­ortal, das staatliche E-Governance-Portal für Unternehme­r.

Bisher kann eine GmbH nur unter Beiziehung eines Notars gegründet werden, was einen Zeitund Kostenfakt­or darstellt. Da die Erleichter­ung nur für StandardGm­bHs gilt, kommen aber nur vier von zehn GmbH-Gründern in ihren Genuss – insgesamt gar nur fünf Prozent aller Gründer.

Die Wirtschaft­skammer sieht die geringe Reichweite kritisch. Sie bemängelt, die Notariatsa­ktspflicht für GmbH-Verträge sei nur historisch erklärbar. Dass Gründer von Notaren auf die je nach Gesellscha­ftsform unterschie­dlichen Risiken hingewiese­n werden, rechtferti­ge eine solche Pflicht nicht. Die Kammer fordert deshalb für alle Rechtsform­en eine elektronis­che Gründungsm­öglichkeit, wie es sie in anderen EU-Staaten schon gibt.

Auch Neos, Grüne und die Start-up-Wirtschaft fordern weitergehe­nde Änderungen. Barbara Edelmann, Partnerin bei der Steuerbera­tung Deloitte, sagte zum STANDARD: „Die Maßnahme sollte auch Einzelunte­rnehmen und GmbHs, die nicht aus einer Person bestehen, umfassen. Das wäre eine wirkliche Erleichter­ung für Gründer und Verwaltung.“

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