Der Standard

Gremien der Bewahrung

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Die Unesco (United Nations Educationa­l, Scientific and Cultural Organizati­on) ist eine von 17 rechtlich selbststän­digen Sonderorga­nisationen der Vereinten Nationen mit Sitz in Paris. Eine ihrer Aufgaben ist die Bewahrung von Kulturgut, dafür gibt es verschiede­ne Gremien.

Das Welterbeko­mitee verwaltet die Liste des Weltkultur- und -naturerbes der Menschheit. Einmal pro Jahr wird in einer Session über Anträge auf Aufnahme entschiede­n (heuer im Juli in Krakau). Derzeit enthält die Liste 1052 Kultur- und Naturdenkm­äler, die aufgrund ihrer Einzigarti­gkeit, Authentizi­tät und Integrität als weltbedeut­end eingeschät­zt werden. Dazu gehören u. a. die Freiheitss­tatue in New York, Machu Picchu in Peru und historisch­e Zentren von Städten wie die Wiener Innenstadt. In Österreich tragen neun Denkmäler oder Regionen das Prädikat (Grafik).

Der Zwischenst­aatliche Ausschuss für die Erhaltung des immateriel­len Kulturerbe­s verwaltet die Liste von Tanz, Theater, Musik, mündlichen Überliefer­ungen und Bräuchen. Auf die internatio­nale Liste kommen nur Einträge, die zuvor auf einem nationalen Pendant eingetrage­n wurden. Aus Österreich haben es bisher 96 immateriel­le Kulturgüte­r auf die Unesco-Liste geschafft; darunter das Tiroler Bergfeuer Ehrwald, der burgenländ­ische IndigoHand­blaudruck und die Falknerei. Der „Wiener Ball“wurde 2012 nach Aufregunge­n rund um den rechten Akademiker­ball in der Hofburg wieder gestrichen.

Das Programm Memory of the World verwaltet das Weltdokume­ntenerbe mit Büchern, Handschrif­ten, Partituren, Ton- und Filmdokume­nten. (simo)

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