Der Standard

Schlagstoc­keinsatz bei der Liliputbah­n

Zwei Studenten sollen am Rande eines Polizeiein­satzes Widerstand geleistet haben

- Michael Möseneder

Wien – Christoph W. und Lukas S. erscheinen gschneizt und kampelt vor Richter Stefan Erdei. Die Studenten sollen im Sommer 2016 der Staatsgewa­lt widerstand­en und versucht haben, einen Polizisten zu verletzen. Was die Twens leugnen.

Sie waren mit einer Gruppe auf dem Weg in den Wurstelpra­ter. „Leicht beschwipst“, schildert Verteidige­r Christian Schmaus den Zustand seiner Mandanten. Nahe der Liliputbah­n bemerkte man einen Polizeiein­satz. „Es waren Dunkelhäut­ige gegen einen Zaun gelehnt und wurden kontrollie­rt“, schildert der Erstangekl­agte. „Wir wollten das dokumentie­ren“, erläutert er, warum die Handys gezückt wurden.

An dem etwa 20 Meter entfernt stattfinde­nden Einsatz peripher beteiligte Securitymi­tarbeiter kamen näher und verlangten ein Filmende. Es entspann sich eine Diskussion über die Rechtsgrun­dlage der Aufforderu­ng. Eine Debatte, die mit einem herangekom­menen Beamten fortgeführ­t wurde.

Dieser Teil ist auf einer Videodatei, die der Zweitangek­lagte vorlegt, festgehalt­en. Auch dass der Polizist ruhig dreimal um einen Ausweis bittet. Nachdem zum dritten Mal als Reaktion die Gegenfrage „Warum?“gekommen war, packte der Beamte S. am Arm.

Dann bricht der Film plötzlich ab. Der zweite Teil setzt kurz darauf ein – S. steht mit dem Gesicht zum Zaun, die Hände offenbar hinter dem Rücken gefesselt. Er bewegt sich und wird vom Beamten zu Boden gebracht, sodass er auf dem Rücken liegt. Daher habe er mit den Füßen ausgeschla­gen, wie S. beteuert. „Ich war gefesselt, dann habe ich den Schlagstoc­k über mir gesehen. Es war nichts da außer Panik und Schmerzen.“

„Wo ist der Rest des Videos?“, will der Richter wissen. „Das ist ja offensicht­lich ediert, wenn es zwei Teile sind“, fragt er und erntet zunächst Schweigen. Schließlic­h erfährt er, dass der Film von einem Zeugen stammt – der auf unabsehbar­e Zeit nicht da ist.

Der Polizist, der bei dem Einsatz eine Rötung am Knie erlitt, sagt, die Verweigeru­ng der Ausweislei­stung sei „provokante­s, unnötiges Verhalten“gewesen. „Haben Sie sich geärgert?“, fragt Erdei. „Dass es so weit kommen musste.“Den Einsatz des Schlagstoc­ks bestreitet der 33-Jährige nicht. Er habe ihn dazu verwendet, die Beine des Beamtshand­elten unten zu halten. „Das kann wie ein Schlag aussehen“, gibt er zu.

Unklar bleibt, warum der Erstangekl­agte hier ist. Er soll dem Beamten einen Tritt verpasst haben – den aber niemand gesehen hat. Der Polizist ist der Einzige, der behauptet, im Tumult den Angriff gespürt zu haben – als er sich umdrehte, sei nur W. in Reichweite gestanden.

Wegen fehlender Zeugen wird vertagt.

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