Schlagstockeinsatz bei der Liliputbahn
Zwei Studenten sollen am Rande eines Polizeieinsatzes Widerstand geleistet haben
Wien – Christoph W. und Lukas S. erscheinen gschneizt und kampelt vor Richter Stefan Erdei. Die Studenten sollen im Sommer 2016 der Staatsgewalt widerstanden und versucht haben, einen Polizisten zu verletzen. Was die Twens leugnen.
Sie waren mit einer Gruppe auf dem Weg in den Wurstelprater. „Leicht beschwipst“, schildert Verteidiger Christian Schmaus den Zustand seiner Mandanten. Nahe der Liliputbahn bemerkte man einen Polizeieinsatz. „Es waren Dunkelhäutige gegen einen Zaun gelehnt und wurden kontrolliert“, schildert der Erstangeklagte. „Wir wollten das dokumentieren“, erläutert er, warum die Handys gezückt wurden.
An dem etwa 20 Meter entfernt stattfindenden Einsatz peripher beteiligte Securitymitarbeiter kamen näher und verlangten ein Filmende. Es entspann sich eine Diskussion über die Rechtsgrundlage der Aufforderung. Eine Debatte, die mit einem herangekommenen Beamten fortgeführt wurde.
Dieser Teil ist auf einer Videodatei, die der Zweitangeklagte vorlegt, festgehalten. Auch dass der Polizist ruhig dreimal um einen Ausweis bittet. Nachdem zum dritten Mal als Reaktion die Gegenfrage „Warum?“gekommen war, packte der Beamte S. am Arm.
Dann bricht der Film plötzlich ab. Der zweite Teil setzt kurz darauf ein – S. steht mit dem Gesicht zum Zaun, die Hände offenbar hinter dem Rücken gefesselt. Er bewegt sich und wird vom Beamten zu Boden gebracht, sodass er auf dem Rücken liegt. Daher habe er mit den Füßen ausgeschlagen, wie S. beteuert. „Ich war gefesselt, dann habe ich den Schlagstock über mir gesehen. Es war nichts da außer Panik und Schmerzen.“
„Wo ist der Rest des Videos?“, will der Richter wissen. „Das ist ja offensichtlich ediert, wenn es zwei Teile sind“, fragt er und erntet zunächst Schweigen. Schließlich erfährt er, dass der Film von einem Zeugen stammt – der auf unabsehbare Zeit nicht da ist.
Der Polizist, der bei dem Einsatz eine Rötung am Knie erlitt, sagt, die Verweigerung der Ausweisleistung sei „provokantes, unnötiges Verhalten“gewesen. „Haben Sie sich geärgert?“, fragt Erdei. „Dass es so weit kommen musste.“Den Einsatz des Schlagstocks bestreitet der 33-Jährige nicht. Er habe ihn dazu verwendet, die Beine des Beamtshandelten unten zu halten. „Das kann wie ein Schlag aussehen“, gibt er zu.
Unklar bleibt, warum der Erstangeklagte hier ist. Er soll dem Beamten einen Tritt verpasst haben – den aber niemand gesehen hat. Der Polizist ist der Einzige, der behauptet, im Tumult den Angriff gespürt zu haben – als er sich umdrehte, sei nur W. in Reichweite gestanden.
Wegen fehlender Zeugen wird vertagt.