Hotel verletzte Foto-Urheberrechte: Vergleich erzielt
Das Wiener Hotel Sofitel hatte Bilder des beauftragten österreichischen Fotografen Klemens Horvath widerrechtlich auch Dritten angeboten. Sie wurden weltweit hundertfach publiziert. Kürzlich wurde eine Einigung im Streit um die Fotorechte erzielt.
Wien – Sie dürften, wie es Branchenkenner formulieren, die teuersten Werbefotos Österreichs sein. Der Fotokünstler Klemens Horvath hat im Streit um umfassende Urheberrechtsverletzungen von sieben seiner Werke nach STANDARD- Informationen mit dem Wiener Hotel Sofitel (Accor-Gruppe) am Donaukanal eine außergerichtliche Einigung erzielt. „Über den Inhalt der Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Anzunehmen ist nach vorliegenden Erkenntnissen aber, dass es sich um eine hohe sechsstellige Summe oder um eine Millionensumme handelt.
Zur Vorgeschichte: Horvath produzierte 2011 im Auftrag des Sofitel sieben Fotos. Zur Verfügung gestellt wurden sie dem Hotel zu Werbezwecken und für drei Jahre. Die Nutzung beschränkte sich auf Österreich sowie auf „Internet / Broschüre / Anzeigen bis A5“. Die Auftragssumme: rund 5000 Euro. Horvath hoffte auf Fol- geaufträge durch die Accor-Gruppe. Diese kamen aber nicht.
Im März 2016 entdeckte Horvath zufällig eines seiner Bilder in einer Schweizer Sonntagszeitung. Darauffolgende Recherchen brachten zutage, dass die Fotos weltweit hundertfach erschienen sind: Internationale Modemagazine wie Harper’s Bazaar waren genauso darunter wie Zeitungen (New York Times, The Telegraph, El País), Kundenmagazine (Finnair, Air Berlin) sowie heimische Printund Onlinetitel. Die Werke landeten laut Angaben von Horvaths Anwalt Georg Zanger weltweit zumindest auf 170 Covers.
Auch die Hotelgruppe selbst verwendete die Fotos nach Ablauf der Werknutzungsfrist weiter. Dazu wurden sie hochauflösend Dritten zur Verfügung gestellt. In einem E-Mail-Angebot des Unternehmens heißt es, dass als Copyright nur „Sofitel Vienna Stephansdom“zu vermerken sei.
Zanger und Horvath machten das Sofitel auf die hundertfachen Urheberrechtsverletzungen aufmerksam. Ein Vergleichsangebot wurde auf eine Million Euro plus Gerichtskosten festgesetzt. Als „angemessenes Entgelt“wurden vonseiten des Hotels zunächst aber nur 300 Euro angeboten.
Wenig später dürfte den Verantwortlichen das Ausmaß bewusst geworden sein: In einem Generalvergleich wurden zunächst 400.000 Euro, dann 550.000 Euro angeboten – inklusive aller angefallenen Kosten und Gebühren. Das wurde abgelehnt. Zanger sag- te im Juni 2016: „Alleine Gerichtsund Anwaltsgebühren machen schon jetzt 120.000 Euro aus.“
Seither wurden über Bildersuchprogramme zahlreiche weitere Veröffentlichungen gefunden. Mehr als ein Dutzend Klagen wurden von der Kanzlei Zanger in Spitzenzeiten täglich eingebracht. Dazu kam auch eine Betrugsanzeige, weil bei den Fotos laut dem Anwalt die Herstellerbezeichnung elektronisch entfernt wurde.
Mit dem vorliegenden Vergleich wurde laut Zanger der Streit „bereinigt und sämtliche Klagsschritte beendet“. Der „Präzedenzfall“zeige aber sowohl die Chancen für Fotografen als auch die Risiken für Medien auf, die aus rechtswidrigen Verwertungen von Fotos entstehen können. Durch elektronische Fotosuchmaschinen werde es für Fotografen leichter, Verwertungen weltweit feststellen zu können.