„Mentalreservation“spricht gegen Zusammenlegung der Aufsicht
Bericht zur Aufsichtsreform ortet keine Kostenvorteile bei Umbau – Regierung soll rasche Lösung präferieren
Wien – Geht es nach dem neuen Arbeitsprogramm der Regierung, wird die Finanzmarktaufsicht schon im Jänner 2018 neu aufgestellt sein. Basis für das geplante „Effizienzpaket“sind die Empfehlungen der „Arbeitsgruppe FMAReform“, die Kanzler und Finanzminister eingesetzt hatten.
Derzeit beaufsichtigt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA alle Marktteilnehmer; sie stellt auch Bescheide aus. Bei Banken wird sie von der Nationalbank (OeNB) unterstützt: Die führt im FMA-Auftrag Vor-Ort-Prüfungen durch und ist für die Analyse zuständig. Große Institute wie Erste Group oder Raiffeisen Bank International sind seit Herbst 2014 von der EZB beaufsichtigt.
Laut dem 27-seitigen Endbericht der Arbeitsgruppe vom 26. Jänner ergeben sich aus der Jobverteilung FMA-OeNB „externe Schnittstellen, die zu Abstimmungsbedarf, zeitlichen Verzögerungen oder Informationsverlusten führen können“. Allerdings würde sich dieses Problem bei einer Zusammenführung in einer Institution nur verschieben: Die externe Schnittstelle würde durch eine interne ersetzt, heißt es in dem Bericht.
Auf der Suche nach einer neuen Aufsichtsarchitektur hat die achtköpfige Arbeitsgruppe vier Modelle geprüft. „Weiterentwicklung der bestehenden Allfinanzaufsicht“; „Twin Peaks“(teilt die Aufsicht zwischen OeNB und FMA auf), und jene zwei Modelle, bei denen die Aufsicht entweder bei OeNB oder bei FMA landet.
Von der FMA-Only-Variante rät die Arbeitsgruppe ab, sie sei „nicht erfolgversprechend“. Man müsste die für die Aufsicht zuständige OeNB-Crew in die FMA übersiedeln, Schnittstellen zu in der OeNB angesiedelten Meldewesen und Statistik blieben be- stehen. Allerdings: Der Interessenkonflikt zwischen (in der OeNB angesiedelter, Anm.) Geldpolitik und Aufsicht unterm Dach der OeNB würde vermieden. Fürs Gelingen wäre die „Bereitschaft des Topmanagements von FMA und OeNB zur Zusammenarbeit“entscheidend, wissen die Berichtsautoren. Und da sind sie skeptisch: „Die Mentalreservationen, die bis zur Aufsichtsreform 2008 bestanden, lassen eine konstruktive Modellumsetzung nicht erwarten-“Das gälte wohl auch fürs OeNB-Only-Modell. Für das spreche, dass „die geringsten Schnittstellen“entstünden. „Governance-Struktur und strikte Kosten- und Effektivitätskontrolle müssten aber genauer festgelegt werden“, monieren die Autoren.
Mangelnde Budgetkontrolle
Diese Einschränkung gelte auch fürs Twin-Peaks-Modell – dem die Arbeitsgruppe grundsätzlich das „größte Synergiepotential im Bereich der Bankenaufsicht“zuordnet. Sollte man in der OeNB eine Tochter für die Solvenzprüfung gründen, brächte das „höhere Transparenz und bessere Budgetkontrolle“– allerdings müsste bei dieser Lösung auch aus der OeNB eine Behörde werden. Zudem müsste das Finanzmarktaufsichts- behördengesetz geändert werden – und das steht in Verfassungsrang. Stichwort Geld: Die Gesamtkosten für die Bankenaufsicht betrugen 2015 knapp 61 Millionen Euro, auf die OeNB entfielen laut deren Angaben 44,8 Millionen.
Am einfachsten wäre Modell eins umzusetzen – selbiges besteht aus Tipps zur Effizienzsteigerung. Beispielsweise sollen Beaufsichtigte online Vorabinformationen einholen können, gesetzliche Fristsetzungen sollen eingeführt, Vor-Ort-Prüfungen gestrafft werden. Wie in Finanzcausen sollen Verfahren einvernehmlich beendet werden können. Zudem könnten Aufsichtsgesetze den Spitzeninstituten bei Themen wie Prävention von Geldwäsche „größere Verantwortung einräumen“, auch das würde die Aufsicht entlasten. Vorteil dieses Modells der „Weiterentwicklung des Status quo“: Es wäre gesetzlich „rasch“umsetzbar, ohne „nennenswerte Umstellungskosten“.
Dem Vernehmen nach tendiert die Regierung zu dieser Lösung. Mit Kostenvorteilen wird sie eine Reform aber nicht argumentieren können, „allenfalls mit einem Effektivitätsvorteil“, so die Autoren. Denn: Die Kosten „konnten mangels valider Daten nicht ermittelt werden“.