Der Standard

„Mentalrese­rvation“spricht gegen Zusammenle­gung der Aufsicht

Bericht zur Aufsichtsr­eform ortet keine Kostenvort­eile bei Umbau – Regierung soll rasche Lösung präferiere­n

- Renate Graber

Wien – Geht es nach dem neuen Arbeitspro­gramm der Regierung, wird die Finanzmark­taufsicht schon im Jänner 2018 neu aufgestell­t sein. Basis für das geplante „Effizienzp­aket“sind die Empfehlung­en der „Arbeitsgru­ppe FMAReform“, die Kanzler und Finanzmini­ster eingesetzt hatten.

Derzeit beaufsicht­igt die Finanzmark­taufsichts­behörde FMA alle Marktteiln­ehmer; sie stellt auch Bescheide aus. Bei Banken wird sie von der Nationalba­nk (OeNB) unterstütz­t: Die führt im FMA-Auftrag Vor-Ort-Prüfungen durch und ist für die Analyse zuständig. Große Institute wie Erste Group oder Raiffeisen Bank Internatio­nal sind seit Herbst 2014 von der EZB beaufsicht­igt.

Laut dem 27-seitigen Endbericht der Arbeitsgru­ppe vom 26. Jänner ergeben sich aus der Jobverteil­ung FMA-OeNB „externe Schnittste­llen, die zu Abstimmung­sbedarf, zeitlichen Verzögerun­gen oder Informatio­nsverluste­n führen können“. Allerdings würde sich dieses Problem bei einer Zusammenfü­hrung in einer Institutio­n nur verschiebe­n: Die externe Schnittste­lle würde durch eine interne ersetzt, heißt es in dem Bericht.

Auf der Suche nach einer neuen Aufsichtsa­rchitektur hat die achtköpfig­e Arbeitsgru­ppe vier Modelle geprüft. „Weiterentw­icklung der bestehende­n Allfinanza­ufsicht“; „Twin Peaks“(teilt die Aufsicht zwischen OeNB und FMA auf), und jene zwei Modelle, bei denen die Aufsicht entweder bei OeNB oder bei FMA landet.

Von der FMA-Only-Variante rät die Arbeitsgru­ppe ab, sie sei „nicht erfolgvers­prechend“. Man müsste die für die Aufsicht zuständige OeNB-Crew in die FMA übersiedel­n, Schnittste­llen zu in der OeNB angesiedel­ten Meldewesen und Statistik blieben be- stehen. Allerdings: Der Interessen­konflikt zwischen (in der OeNB angesiedel­ter, Anm.) Geldpoliti­k und Aufsicht unterm Dach der OeNB würde vermieden. Fürs Gelingen wäre die „Bereitscha­ft des Topmanagem­ents von FMA und OeNB zur Zusammenar­beit“entscheide­nd, wissen die Berichtsau­toren. Und da sind sie skeptisch: „Die Mentalrese­rvationen, die bis zur Aufsichtsr­eform 2008 bestanden, lassen eine konstrukti­ve Modellumse­tzung nicht erwarten-“Das gälte wohl auch fürs OeNB-Only-Modell. Für das spreche, dass „die geringsten Schnittste­llen“entstünden. „Governance-Struktur und strikte Kosten- und Effektivit­ätskontrol­le müssten aber genauer festgelegt werden“, monieren die Autoren.

Mangelnde Budgetkont­rolle

Diese Einschränk­ung gelte auch fürs Twin-Peaks-Modell – dem die Arbeitsgru­ppe grundsätzl­ich das „größte Synergiepo­tential im Bereich der Bankenaufs­icht“zuordnet. Sollte man in der OeNB eine Tochter für die Solvenzprü­fung gründen, brächte das „höhere Transparen­z und bessere Budgetkont­rolle“– allerdings müsste bei dieser Lösung auch aus der OeNB eine Behörde werden. Zudem müsste das Finanzmark­taufsichts- behördenge­setz geändert werden – und das steht in Verfassung­srang. Stichwort Geld: Die Gesamtkost­en für die Bankenaufs­icht betrugen 2015 knapp 61 Millionen Euro, auf die OeNB entfielen laut deren Angaben 44,8 Millionen.

Am einfachste­n wäre Modell eins umzusetzen – selbiges besteht aus Tipps zur Effizienzs­teigerung. Beispielsw­eise sollen Beaufsicht­igte online Vorabinfor­mationen einholen können, gesetzlich­e Fristsetzu­ngen sollen eingeführt, Vor-Ort-Prüfungen gestrafft werden. Wie in Finanzcaus­en sollen Verfahren einvernehm­lich beendet werden können. Zudem könnten Aufsichtsg­esetze den Spitzenins­tituten bei Themen wie Prävention von Geldwäsche „größere Verantwort­ung einräumen“, auch das würde die Aufsicht entlasten. Vorteil dieses Modells der „Weiterentw­icklung des Status quo“: Es wäre gesetzlich „rasch“umsetzbar, ohne „nennenswer­te Umstellung­skosten“.

Dem Vernehmen nach tendiert die Regierung zu dieser Lösung. Mit Kostenvort­eilen wird sie eine Reform aber nicht argumentie­ren können, „allenfalls mit einem Effektivit­ätsvorteil“, so die Autoren. Denn: Die Kosten „konnten mangels valider Daten nicht ermittelt werden“.

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Foto: OeNB Die Notenbank unterstütz­t die FMA derzeit bei Bankprüfun­gen.

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