Der Standard

Oida Hawara

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A Kiewara is ka Hawara. Was die meisten Menschen mit dem richtigen Dialekthin­tergrund (und manchmal sogar auch die ohne) mittels intuitiven Bauchgefüh­ls erspürten, ist jetzt endlich amtlich bestätigt. Wer zum Vertreter der Staatsgewa­lt „Oida!“sagt, kann auch gleich vor Gericht „Bam!“dazu sagen.

Dass der beschuldig­te Fußballfan bei seiner milieubedi­ngten Unmutsäuße­rung eine Art Schrödinge­rs-Katze-Lösung anpeilte, indem er dem schnöden „Oida“ein höfliches „Sie“voranstell­te, rettete ihn auch nicht mehr vor dem nachtragen­den Arm des Gesetzes. „Oida!“schlug mit rund 100 Euro zu Buche, da der öffentlich­e Anstand verletzt worden sei.

Der Polizisten­verhaberer wollte das allerdings nicht auf sich sitzenlass­en und beeinspruc­hte. Die knallharte Richterent­scheidung der nächsthöhe­ren Instanz aber bestätigte Oida als Synonym von Hawara und damit die öffentlich­e Untragbark­eit. Der Polizist – dein Freund und Helfer, aber niemals dein Kumpel. Immerhin erließ man dem Übeltäter die Geldstrafe und milderte zu einer sanften Mahnung.

Nicht auszudenke­n, was geschehen wäre, hätte der Beschuldig­te zur getroffene­n Aussage auch noch gerülpst wie jener Mann, der letztes Jahr auf dem Praterster­n nächst mehreren Polizisten die Kontrolle über seine Speiseröhr­e verlor. Die beamtenbel­eidigenden Verdauungs­schwierigk­eiten kosteten 70 Euro und lösten einen Rülpsflash­mob aus.

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