Der Standard

Die anhaltende Diskussion über das Bestellerp­rinzip

Die Bestrebung­en, das Bestellerp­rinzip auch in Österreich einzuführe­n, sind nicht sehr weit gediehen. In Deutschlan­d ist man in der Diskussion weiter. Nach den Mietern könnten dort bald auch Käufer entlastet werden.

- Martin Putschögl

Wien – In Deutschlan­d gibt es seit Mitte 2015 das Bestellerp­rinzip bei der Vermittlun­g von Mietwohnun­gen: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Die Auswirkung­en sind umstritten; Mieterschü­tzer beobachtet­en sinkende Honorare für Makler und zeigten sich über „mehr Gerechtigk­eit“am Markt erfreut. Vermieterv­ertreter berichtete­n aber auch von einem zurückgehe­nden Angebot an Mietwohnun­gen.

Eineinhalb Jahre später denkt man in Berlin nun an den nächsten Schritt: Auch bei Kauftransa­ktionen soll künftig nur der Verkäufer den Makler zahlen – das wünscht sich jedenfalls die SPD. Grüne und Linke unterstütz­en den Vorschlag – und interessan­terweise auch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Für Jürgen Michael Schick, den Präsidente­n des Branchenve­rbands IVD, ist es hingegen „ein politische­r Irrweg und völlig praxisfern“.

In Österreich ist man nicht ganz so schnell. Hierzuland­e stand das Besteller- vulgo Auftraggeb­erprinzip bei Mietwohnun­gen zwar schon in diversen Regierungs­programmen, und auch im „Plan A“von Bundeskanz­ler Christian Kern (SPÖ) war es vertreten. In das dann in tagelangen Verhandlun­gen erstellte neue Arbeitspro­gramm von SPÖ und ÖVP fand es aber nicht Eingang.

Deutsches System

Interessan­terweise ist Georg Edlauer, Bundesobma­nn der Makler, dem Bestellerp­rinzip gegenüber gar nicht so abgeneigt – mit einer wesentlich­en Einschränk­ung: „wenn dann bei uns alle anderen Voraussetz­ungen auch so sind wie in Deutschlan­d“. Sprich: Wenn es auch in Österreich ein Mietpreiss­ystem gäbe, das grundsätzl­ich Marktmiete­n erlaube – wie das in Deutschlan­d trotz umstritten­er „Mietpreisb­remse“immer noch der Fall ist. Denn nur dann hätten Vermieter auch die Möglichkei­t, die Kosten für die Mietersuch­e – im Wesentlich­en also den Makler – einzupreis­en.

Einstweile­n ist die Diskussion in Österreich aber zum Stillstand gekommen. Das gilt auch für den parlamenta­rischen Bautenauss­chuss: Ein 2015 von den Grünen eingebrach­ter Antrag zur Einführung des Bestellerp­rinzips wurde bei der jüngsten Sitzung des Ausschusse­s Anfang Dezember erst mal neuerlich vertagt.

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Wer den Makler bezahlen soll, wird immer wieder diskutiert. In Deutschlan­d geht man Schritt für Schritt zum Bestellerp­rinzip über. Wien

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