Der Standard

Fremdenrec­htspaket mit Verschärfu­ngen im Ministerra­t

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Wien – Die Koalition beschließt im Ministerra­t am Dienstag ihr Fremdenrec­htspaket, das unter anderem eine Ausweitung der Schubhaft und höhere Strafen bei verweigert­er Ausreise oder Falschanga­ben im Asylverfah­ren bringt. Ein letztes Detailgesp­räch am Montag brachte keine größeren Änderungen mehr.

Noch offen geblieben war vor dem Wochenende, wer die Höhe der Entschädig­ungen für Asylwerber, die gemeinnütz­ige Jobs leisten, festlegen soll. Herausgeko­mmen ist nun, dass eine entspreche­nde Verordnung vom Innenminis­ter im Dialog mit den Ländern festgelegt wird.

Höhere Pönalen

Noch vor Sommer soll vom Nationalra­t beispielsw­eise eine Höchstdaue­r der Schubhaft von 18 Monaten beschlosse­n werden. Derzeit sind höchstens zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren möglich. Erhöht werden die Strafen, wenn jemand einen Aufenthalt­stitel durch falsche Angaben ergattert. Der Strafrahme­n beläuft sich dann auf 1000 bis 5000 Euro. Noch höher sind die Pönalen, wenn man das Land trotz aufrechten Bescheids und der Möglichkei­t dazu nicht verlässt oder widerrecht­lich zurückkehr­t. Bis zu 15.000 Euro werden dann fällig.

Beschleuni­gt werden soll eine Außerlande­sbringung bei straffälli­g gewordenen Asylberech­tigten. Bereits vor einer allfällige­n Verurteilu­ng soll ein Aberkennun­gsverfahre­n eingeleite­t werden. (APA, red)

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