Lieber Syrienkrieg als Familie
Bregenzer Tschetschene wegen Terrorismus verurteilt
Feldkirch – In Syrien ließ sich der Bregenzer Tschetschene Raybek A. „Jundullah“, Gotteskrieger, nennen. Im Schwurgerichtssaal Feldkirch saß der Kurzzeit-Jihadist als reuiger junger Mann, der am liebsten nie in Syrien gewesen wäre. Vorarlbergs erster Prozess gegen einen mutmaßlichen islamistischen Terroristen ging am Montag in fünf Stunden streng bewacht über die Bühne. A., der sich als vollkommen unpolitisch und wenig religiös darstellte, konnte den Schöffensenat mit eloquent vorgetragener Reue nicht gänzlich überzeugen. Er wurde zu 2,5 Jahren Haft (Höchststrafe: zehn Jahre) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verbrechens der Ausbildung zu terroristischen Zwecken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Warum ging A. im Herbst 2013 nach Syrien? Weil er, 21-jährig, mit Schulden aus zwei gescheiterten Ehen und einem teuren Leasingauto dastand und vor lauter (familiärem) Druck nicht mehr aus noch ein wusste. Und da waren noch die Bilder im Internet. „Ich hab die Hilferufe der Menschen in Syrien gehört, ich wollte weg, um zu helfen.“Religiöse Gründe habe es dafür „ehrlich gesagt“keine gegeben.
Kontakte zu Salafisten in St. Pölten und Wien habe er nicht be- wusst gehabt, die waren nur zufällig, sagt der arbeitslose 27-Jährige, der gerade eine Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels abgesessen hat.
In Syrien habe er für die Freie Syrische Armee (FSA) gekämpft, behauptet A. Vielleicht auch für eine der vielen Untergruppen, er kenne sich da nicht so aus. Die vielen Gruppen seien für ihn verwirrend gewesen. Er habe für Ahrar al-Sham gekämpft, fällt ihm schließlich ein. Ganz sicher nicht für Junud al-Sham, wie ihm die Anklage vorwirft. Er habe nur viel Zeit mit tschetschenischen Mitgliedern dieser Gruppe verbracht. Fotos von deren Anführer, einem Helden aus den Tschetschenienkriegen, seien ebenfalls nur zufällig entstanden.
Das Gericht weist ihm schließlich nach, dass er für die Terrormiliz Junud al-Sham aktiv war. Pech für A.: Ein in München verurteilter Jihadist hatte ihn auf Fotos erkannt. Weiteres Pech: Auch Ahrar al-Sham wird als terroristisch eingestuft.
Richterin Sabrina Tagwercher, die den Prozess umsichtig und wertschätzend führte, sprach in ihrer Urteilsbegründung von Widersprüchen und Schutzbehauptungen. „Wer freiwillig im Kampf sein Leben riskiert, der weiß auch, für wen er das tut und für welche Ziele“, ließ sie A. wissen. (jub)