Der Standard

Notenbank darf nicht helfen

IWF-Katastroph­enfonds sollte 2,7 Millionen bekommen

- Renate Graber

Wien – Fast hätte die Oesterreic­hische Nationalba­nk (OeNB) im Vorjahr 2,7 Millionen Euro an den Katastroph­enbewältig­ungsfonds des Internatio­nalen Währungsfo­nds (IWF) überwiesen – und damit einen „österreich­ischen Beitrag“zur Schuldener­leichterun­g für die von Ebola heimgesuch­ten Länder Liberia, Guinea und Sierra Leone geleistet. Aus diesem Vorhaben ist dann aber nichts geworden, wie sich aus der Geschichte des aus zwei Paragrafen bestehende­n Entwurfs zum „Bundesgese­tz über die Leistung eines österreich­ischen Beitrages an den Katastroph­enbewältig­ungsfonds des IWF“erschließt.

Die Vorgeschic­hte: 2014 forderten die G-20-Länder den IWF auf, die Ebola-geplagten Länder mit zusätzlich­en Finanzmitt­eln zu unterstütz­en. Um nicht nur die bestehende­n, sondern auch künftige Katastroph­enfälle abfedern zu können, fehlten dem IWF laut eigener Berechnung 150 Millionen Euro – um deren Abdeckung er seine Mitgliedsl­änder ersuchte.

An Österreich trat der IWF via Nationalba­nk heran, er habe „die OeNB um eine Unterstütz­ung im Umfang von drei bis fünf Mio. Euro gebeten“, heißt es in den Gesetzesma­terialien. Die OeNB sei dieser Bitte „nachgekomm­en und hat vorbehaltl­ich der parlamenta­rischen Zustimmung einen Beitrag von 2,7 Mio. Euro zugesagt“. Geld, das die OeNB dem CCRFonds schenken sollte und das die bilaterale­n öffentlich­en Entwicklun­gsleistung­en der Republik ums gleiche Ausmaß erhöhen hätte sollen. Der Zinsentgan­g war im vom Finanzmini­sterium vorgelegte­n Entwurf mit 1350 Euro im Jahr beziffert.

Im Februar 2016 langte der Ministeria­lentwurf im Parlament ein, mit dem die OeNB ermächtigt werden sollte, die 2,7 Millionen zu überweisen. Diese Ermächtigu­ng war nötig, weil ja gemäß österreich­ischem und EU-Recht (Artikel 123 Vertrag über die Arbeitswei­se der Europäisch­en Union; AEUV) die Finanzieru­ng von Staaten durch Zentralban­ken verboten ist. Die Legisten gingen davon aus, dass der OeNB-Beitrag erlaubt sei: Sie beriefen sich auf die diesbezügl­iche Ausnahmere­gelung für die „Finanzieru­ng von Verpflicht­ungen des öffentlich­en Sektors gegenüber dem IWF“.

EZB sah Staatsfina­nzierung

In der Begutachtu­ng begrüßten dann Arbeiter- und Wirtschaft­skammer, Verfassung­sdienst und Österreich­ische Bischofsko­nferenz das Gesetzesvo­rhaben – erst die OeNB selbst sollte dann bremsen. Denn die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) habe „im Gegensatz zu früheren Rechtsposi­tionen“avisiert, die Schenkung als „unzulässig­e Staatsfina­nzierung“zu qualifizie­ren. Tatsächlic­h sah die EZB laut Stellungna­hme von 6. April 2016 die geplante Schenkung an den IWF-Fonds als „untersagte Form der monetären Finanzieru­ng“. Die Folge: Die Österreich­er bliesen das Gesetzesvo­rhaben ab, die OeNB zahlte nicht.

Die Empfehlung des OeNB-Direktoriu­ms, man möge „neue Varianten für die Finanzieru­ng des Katastroph­enbewältig­ungsfonds des IWF durch Österreich zur Diskussion stellen“dürfte nicht auf fruchtbare­n Boden gefallen sein. Im Finanzmini­sterium betont man, es habe sich immer um „ein Projekt der OeNB und nicht um ein Bundesproj­ekt gehandelt“– bezahlt hat letztlich niemand.

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