Der Standard

Grüner Vorstoß gegen Hass

Zu viele Hasspostin­gs blieben laut Grünen straffrei

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Wien – Ist es strafbar, jemandem zu wünschen, dass dessen Tochter vergewalti­gt wird? Laut dem Grünen-Abgeordnet­en Albert Steinhause­r ist diese Aussage nach strenger Rechtsausl­egung nicht strafbar. Der Grüne ortet große „Lücken im Strafrecht“, was die Verfolgung von Hass im Netz betrifft. Deshalb will seine Partei nun Gesetzesän­derungen vorantreib­en. Am Mittwoch soll der entspreche­nde Antrag im Parlament eingebrach­t werden. Der Text, der dem STANDARD vorliegt, sieht vor, dass künftig Hassposter bestraft werden, deren Konvolute „Gewalt gegen eine Person gutheißen“oder Personen „auf sexualisie­rte Art und Weise beleidigen oder bloßstelle­n“. Betroffene sollen die Staatsanwa­ltschaft ermächtige­n können, Ermittlung­en aufzunehme­n.

Diese Änderungen seien aufgrund akuter Schwächen in der aktuellen Gesetzesla­ge nötig, sagt Steinhause­r. So sehen die Paragrafen der Beleidigun­g und der üblen Nachrede keine Involvieru­ng der Staatsanwa­ltschaft vor. Opfer müssen selbst einen Anwalt einschalte­n, im Extremfall bleiben sie auf den Prozesskos­ten sitzen. Bei der gefährlich­en Drohung, die sehr wohl von der Staatsanwa­ltschaft verfolgt wird, sieht das Recht hingegen eine Konkretisi­erung der Drohung vor. Sätze, die eine indirekte Drohung vorsehen – etwa ein „Du gehörst verprügelt“–, werden meist nicht verfolgt. Dazu kommt, dass der Bereich der Verhetzung nur Hassbotsch­aften gegen bestimmte, eng definierte Gruppen vorsieht.

Mit den vorgeschla­genen Änderungen wollen die Grünen Opfern von Hasspostin­gs mehr Handhabe geben. Wie berichtet, prozessie- ren die Grünen seit mehreren Monaten gegen Facebook-Nutzer, die etwa Klubobfrau Eva Glawischni­g diffamiert­en. Medienspre­cher Dieter Brosz berichtete am Montag von den gewonnenen Erfahrunge­n. „Ohne eine finanzkräf­tige Institutio­n ist es ganz schwer, Prozesse gegen Hasspostin­gs umzusetzen“, sagte Brosz. Probleme bereitet etwa die Identifizi­erung des Täters, wenn dieser mit einem Fake-Account unterwegs ist. So zeigt sich Facebook gegenüber Privatkläg­ern nicht kooperativ, Daten werden meist nur an Staatsanwa­ltschaften übermittel­t.

Finanziell­es Risiko

Für Kläger besteht außerdem ein finanziell­es Risiko. Brosz berichtete von einem Fall, bei dem ein Hassposter eine pornografi­sche Darstellun­g von Glawischni­g verbreitet­e. Er wurde zu 15.000 Euro Schadeners­atz verurteilt, konnte dies jedoch nicht zahlen. Daher blieben die Grünen auf 6000 Euro Verfahrens­kosten sitzen. „Vor dreißig Jahren war es ein großer Aufwand, jemanden zu diffamiere­n – heute geht das von der Couch aus in Sekundensc­hnelle“, sagte Steinhause­r.

Der Vorschlag knüpft an das Cybermobbi­ng-Gesetz an. Dazu präsentier­te am Montag Bildungsmi­nisterin Sonja Hammerschm­id (SPÖ) neue Initiative­n. So sollen Informatio­nen zu Cybermobbi­ng künftig unter www.bleibfair.at gesammelt werden. Außerdem will Hammerschm­id, dass Schülern ein Rüstzeug zum Erkennen von Fake-News mitgegeben wird. „Wir müssen rasch agieren. Die Schulen müssen das als Handlungsf­eld begreifen“, betonte Hammerschm­id. (fsc)

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