Der Standard

Causa Eurofighte­r: Ein Fall, zwei Strafverfa­hren

Zwei Airbus-Unternehme­n unter Betrugsver­dacht

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Wien – Aus strafrecht­licher Sicht gibt es in Österreich derzeit zwei Causen Eurofighte­r. In der einen prüft die Staatsanwa­ltschaft (StA) Wien seit Jahren den Verdacht auf Untreue und Bestechung (bzw. Beihilfe) im Rahmen des DrakenKauf­s bei Airbus (früher EADS). Beschuldig­t sind zwölf Personen, darunter Ex-EADS-Manager und involviert­e Lobbyisten. Diesem Verfahren hat sich Airbus als Privatbete­iligte angeschlos­sen, der Rüstungsko­nzern sieht sich als Opfer von Zahlungen, deren Empfänger nicht klar sind bzw. bei denen die dahinterst­ehende Leistung im Dunkel liegen soll.

Das zweite Verfahren der StA Wien geht sozusagen in die Gegenricht­ung. Es basiert auf der jüngst eingebrach­ten Betrugsanz­eige der Republik Österreich gegen Airbus, beschuldig­t sind sieben Personen (Ex-EADS-Manager) sowie zwei Unternehme­n: die Airbus Defence and Space GmbH und deren Minderheit­stochter Eurofighte­r Jagdflugze­ug GmbH.

Haftung für alle Schäden

Diesem Verfahren hat sich die Republik (konkret die Finanzprok­uratur) als Privatbete­iligte angeschlos­sen. Die Republik fühlt sich beim Eurofighte­r-Kauf über den Tisch gezogen, der Verkäufer habe heimlich und gegen die Vereinbaru­ngen Gegengesch­äftskosten eingepreis­t. Zudem sei Airbus nicht lieferfähi­g gewesen und habe das verschwieg­en. Insgesamt sei ein Schaden von 1,1 Milliarden Euro entstanden, heißt es in der Anzeige, Geld, das der Staat zurückhole­n will. Zudem begehrt die Finanzprok­uratur die Feststellu­ng, dass Airbus für alle zukünftige­n Schäden haftet. Airbus (auch in München laufen Untreueerm­ittlungen) bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Ein Teil der Papiere, auf die sich die Anwälte in der Betrugsanz­eige stützen, stammt von Airbus selbst. Die Unterlagen wurden für den Nachweis von Leistungen vorgelegt, mit dem die Deutschen den Untreuevor­wurf entkräften wollen. (gra)

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