Der Standard

Rot-Weiß-Rot-Karte für Gründer

Erleichter­ungen für Start-ups – Prämie für Großbetrie­be

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Wien – Im Ministerra­t wurde am Dienstag die bereits angekündig­te Investitio­nszuwachsp­rämie für größere Betriebe (ab 250 Mitarbeite­rn) beschlosse­n. Mit bis zu zehn Prozent sollen neue Werkshalle­n, Maschinen und andere Anlagen gefördert werden, wodurch bis zu zwei Milliarden Euro an Investitio­nen angeregt würden, wie Wirtschaft­sminister Reinhold Mitterlehn­er am Dienstag erklärte. Für kleinere Betriebe gibt es das Instrument bereits seit Jahresbegi­nn, bei größeren war als Alternativ­e die Wiedereinf­ührung der vorzeitige­n Abschreibu­ng im Gespräch.

Die Maßnahme wird mit 100 Millionen Euro budgetiert. Einige Aktivitäte­n sind von der Zuwachsprä­mie ausgenomme­n, beispielsw­eise Investitio­nen in Fahrzeuge, in Grundstück­serwerb oder auch Kosten für Unternehme­nsbeteilig­ungen.

Überrasche­nd hat die Regierung auch ein weiteres Zuckerl für Start-ups vereinbart. So soll es für Gründer aus Drittstaat­en einfacher werden, zu einer Rot-weißrot-Karte zu kommen, wie Staatssekr­etär Harald Mahrer sagte. Für sie sei es derzeit nur schwer möglich, in Österreich Fuß zu fassen. Wenn die Voraussetz­ungen passen, ist auf diesem Weg eine Aufenthalt­s- und Arbeitsgen­ehmigung für zwei Jahre möglich. Eine Verlängeru­ng ist an die Schaffung von Arbeitsplä­tzen, einen be- stimmten Jahresumsa­tz oder die weitere Finanzieru­ng geknüpft. Zusätzlich soll das Start-up tatsächlic­h innovative Produkte oder Dienstleis­tungen anbieten bzw. entwickeln, meint Mahrer.

Schon bekannt war der Plan der Regierung, die Rot-weiß-rot-Karte auf Bachelor- und Doktoratsa­bsolventen auszuweite­n. Bisher waren nur Master- und Diplomstud­ie erfasst. Zudem soll die Zeit nach dem Studienabs­chluss auf zwölf Monate (derzeit sechs) ausgedehnt werden, in der eine adäquate Beschäftig­ung gefunden werden kann.

Die Regierung hat zudem eine Novelle zum Kartellrec­ht verabschie­det. Schadeners­atzklagen gegen Preisabspr­achen und andere kartellrec­htliche Verstöße werden einfacher, der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) erhält jährlich 1,5 Mio. Euro von den verhängten Bußgeldern und die Gebühr für die Anmeldung eines Zusammensc­hlusses steigt von 1500 auf 3500 Euro.

Weiters ist vorgesehen, dass mehr Entscheidu­ngen in der Ediktsdate­i veröffentl­icht werden und die Bundeswett­bewerbsbeh­örde (BWB) rechtskräf­tige Urteile auf ihre Webseite stellt. Sie hat künftig auch die Möglichkei­t, die Verhängung von Zwangsgeld­ern zu beantragen, wenn Unternehme­n den Zugang zu elektronis­chen Beweismitt­eln verhindern sollten.

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Foto: APA Harald Mahrer will mehr Gründer aus Drittstaat­en.

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