Der Standard

Zur GIS-Erhöhung: Zwist über ORF auf Youtube

Bericht: Wofür der ORF 2016 die Gebühren verwendete

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Wien – Mit 1. April erhöht der ORF die Rundfunkge­bühren um 6,5 Prozent. Wofür er die rund 600 Millionen an GIS-Gebühren 2016 verwendete, erklärt der ORF in seinem Freitag veröffentl­ichten Jahresberi­cht an Kanzleramt und Nationalra­t.

Der ORF darf die Rundfunkge­bühren nur verwenden, um seinen öffentlich-rechtliche­n Auftrag zu erfüllen. Den definiert das ORF-Gesetz – und zwar ziemlich weit von umfassende­r Informatio­n und Volksbildu­ng über das Bewusstsei­n für Landesvert­eidigung, Europa und aktive sportliche Betätigung bis zu – nicht weiter definierte­r – Unterhaltu­ng.

Entspreche­nd breit legt der ORF auch seinen Jahresberi­cht an. Bei Stöckl und Sarah Wiener etwa zählen in diesen Berichten zum Programmge­nre Kultur, Heute leben wie der Report oder Im Zentrum zu „Current Affairs“und Frisch gekocht mit Andi und Alex zu „Wissenscha­ft/Bildung/Lebenshilf­e“.

32 Prozent der Sendezeit von ORF 1, ORF 2, ORF 3 und ORF Sport Plus machte laut Jahresberi­cht Unterhaltu­ng aus, 31 Prozent der Sport. Kultur kommt auf 20 Prozent, Informatio­n auf 18. Rundungsbe­dingt ergibt die Summe nicht exakt 100.

Das Gesetz verlangt auch anspruchsv­olles Programm im Hauptabend; als Beispiele dafür wählt der ORF neben Report, Thema, Schauplatz auch Soko Donau und Kitzbühel und TV-Filme wie Mein Vater, der Stinkstief­el.

Youtube-Gebührenfu­nk

Freitag endete auch die Frist für Stellungna­hmen für einen eigenen Youtube-Channel des ORF. Die Medienbehö­rde muss prüfen, ob diese Pläne des gebührenfi­nanzierten Senders „zur wirksamen Erbringung des öffentlich-rechtliche­n Kernauftra­gs zweckmäßig“sind und den Wettbewerb nicht über Gebühr stören.

Der Privatsend­erverband VÖP erwartet „schwerwieg­ende negative Wettbewerb­seffekte“und „klare Gesetzesve­rstöße“bei Werbung auf Youtube und Abrufbarke­it von Sendungen. Der ORF weist jedwede Gesetzwidr­igkeit zurück. (fid) pMehr: derStandar­d.at/Etat

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