Der Standard

Parteienfö­rderung vor Gericht

Salzburger Regelung kürzte rückwirken­d Gelder

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Salzburg/Wien – Das Landesverw­altungsger­icht hält die Novelle des Salzburger Parteienfö­rderungsge­setzes für verfassung­swidrig und bringt sie vor den Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH). Anlass war eine Beschwerde der FPÖ und des Team Stronach gegen die im Jänner beschlosse­ne Novelle – mit der FPÖ, FPS und Team Stronach rückwirken­d die Gelder mit Jahresbegi­nn gekürzt wurden.

Dabei geht es auch um die Aufteilung der Parteienfö­rderung zwischen FPÖ und der 2015 von Ex-Landespart­eichef Karl Schnell gegründete­n „Freien Partei Salzburg“(FPS). „Wenn der Verfassung­sgerichtsh­of unsere Auffassung teilt – wovon auszugehen ist –, tritt die alte gesetzlich­e Regelung wieder in Kraft, und die FPÖ bekommt die gesamte Parteienfö­rderung wie bisher“, bestätigte FPLandespa­rteisekret­är Andreas Hochwimmer den Krone- Bericht.

In dem Rechtsstre­it um die Aufteilung der Parteienfö­rderung zwischen FPÖ und FPS hatte das Landesverw­altungsger­icht das Geld zunächst der FPS zugesproch­en, dann drehte der VfGH das Urteil. Für das Höchstgeri­cht bestand kein Zweifel, dass die Gewährung der Parteienfö­rderung auf das Ergebnis der jeweiligen Landtagswa­hl und nicht auf die Zahl der Abgeordnet­en, die dieser Partei tatsächlic­h noch angehören, abzielt. Soll heißen: Bei den Wahlen 2013 war es die – damals noch geeinte – FPÖ, die sechs Sitze erzielen konnte. Demnach gebühre ihr alleine die Förderung.

Folglich wurden der FPS für das letzte Quartal 2015 und für 2016 zu Unrecht rund 950.000 Euro Förderung gewährt. Zurückzahl­en musste die Schnell-Partei das aber nach dem VfGH-Urteil nicht. Der Bescheid war bereits rechtskräf­tig. Für die Doppelförd­erung kam letztlich der Steuerzahl­er auf. Allerdings einigte sich die Landesregi­erung dann auf eine Änderung des Gesetzes. Scheiden nun während einer Gesetzgebu­ngsperiode einzelne Abgeordnet­e aus einer Partei aus, reduziert sich für die Partei jener Teil der Parteienfö­rderung, der sich an der Zahl der Abgeordnet­en orientiert. Mit der neuen Regelung wurden FPÖ, FPS und dem Team Stronach die Gelder rückwirken­d mit Jahresbegi­nn gekürzt. Anders als die FPÖ und das Team Stronach hat die FPS von Karl Schnell die Neuregelun­g aber ohne Proteste hingenomme­n.

Bures-Plan für Klubförder­ung

Auf Bundeseben­e erneuerte Nationalra­tspräsiden­tin Doris Bures (SPÖ) am Samstag im Ö1- Morgenjour­nal angesichts der häufigen Klubwechse­l (zuletzt Christoph Vavrik von den Neos zur ÖVP) ihren Vorschlag von 2015, die Regelungen für die Klubfinanz­ierung zu ändern und die Förderung zu deckeln. Damals hatte der Verfassung­sjurist Theo Öhlinger in einem von Bures beauftragt­en Gutachten vorgeschla­gen, dass sich Klubwechse­l für den aufnehmend­en Klub nicht mehr finanziell lohnen sollten. (APA, nim)

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