Parteienförderung vor Gericht
Salzburger Regelung kürzte rückwirkend Gelder
Salzburg/Wien – Das Landesverwaltungsgericht hält die Novelle des Salzburger Parteienförderungsgesetzes für verfassungswidrig und bringt sie vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Anlass war eine Beschwerde der FPÖ und des Team Stronach gegen die im Jänner beschlossene Novelle – mit der FPÖ, FPS und Team Stronach rückwirkend die Gelder mit Jahresbeginn gekürzt wurden.
Dabei geht es auch um die Aufteilung der Parteienförderung zwischen FPÖ und der 2015 von Ex-Landesparteichef Karl Schnell gegründeten „Freien Partei Salzburg“(FPS). „Wenn der Verfassungsgerichtshof unsere Auffassung teilt – wovon auszugehen ist –, tritt die alte gesetzliche Regelung wieder in Kraft, und die FPÖ bekommt die gesamte Parteienförderung wie bisher“, bestätigte FPLandesparteisekretär Andreas Hochwimmer den Krone- Bericht.
In dem Rechtsstreit um die Aufteilung der Parteienförderung zwischen FPÖ und FPS hatte das Landesverwaltungsgericht das Geld zunächst der FPS zugesprochen, dann drehte der VfGH das Urteil. Für das Höchstgericht bestand kein Zweifel, dass die Gewährung der Parteienförderung auf das Ergebnis der jeweiligen Landtagswahl und nicht auf die Zahl der Abgeordneten, die dieser Partei tatsächlich noch angehören, abzielt. Soll heißen: Bei den Wahlen 2013 war es die – damals noch geeinte – FPÖ, die sechs Sitze erzielen konnte. Demnach gebühre ihr alleine die Förderung.
Folglich wurden der FPS für das letzte Quartal 2015 und für 2016 zu Unrecht rund 950.000 Euro Förderung gewährt. Zurückzahlen musste die Schnell-Partei das aber nach dem VfGH-Urteil nicht. Der Bescheid war bereits rechtskräftig. Für die Doppelförderung kam letztlich der Steuerzahler auf. Allerdings einigte sich die Landesregierung dann auf eine Änderung des Gesetzes. Scheiden nun während einer Gesetzgebungsperiode einzelne Abgeordnete aus einer Partei aus, reduziert sich für die Partei jener Teil der Parteienförderung, der sich an der Zahl der Abgeordneten orientiert. Mit der neuen Regelung wurden FPÖ, FPS und dem Team Stronach die Gelder rückwirkend mit Jahresbeginn gekürzt. Anders als die FPÖ und das Team Stronach hat die FPS von Karl Schnell die Neuregelung aber ohne Proteste hingenommen.
Bures-Plan für Klubförderung
Auf Bundesebene erneuerte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) am Samstag im Ö1- Morgenjournal angesichts der häufigen Klubwechsel (zuletzt Christoph Vavrik von den Neos zur ÖVP) ihren Vorschlag von 2015, die Regelungen für die Klubfinanzierung zu ändern und die Förderung zu deckeln. Damals hatte der Verfassungsjurist Theo Öhlinger in einem von Bures beauftragten Gutachten vorgeschlagen, dass sich Klubwechsel für den aufnehmenden Klub nicht mehr finanziell lohnen sollten. (APA, nim)