Der Standard

Scharfe Kritik am Begutachtu­ngsentwurf

Streit um neues Vergabeges­etz

-

Wien – Am Montag endete die Begutachtu­ngsfrist für die Novelle zum Bundesverg­abegesetz. Aus den Stellungna­hmen geht harsche Kritik hervor, aber auch zahlreiche Änderungsw­ünsche. Das Finanzmini­sterium etwa hält ohne Umschweife fest, dass der vorliegend­e Gesetzesen­twurf in dieser Form nicht nachvollzi­ehbar und abzulehnen ist.

Konkret sollten zahlreiche Teile des Gesetzesen­twurfs vereinfach­t werden, der Schwellenw­ert für Direktverg­aben sollte wie bisher auf 100.000 Euro festgelegt und nicht auf 50.000 Euro gesenkt werden. Auch bei geringeren Beträgen („Unterschwe­llenbereic­h“) sollten elektronis­che Rechnungen vorgeschri­eben werden, denn sonst könnten 99 Prozent aller Rechnungen davon ausgenomme­n werden (Opt-out). Aus Sicht des Finanzmini­steriums liegt auch keine wirkungsor­ientierte Folgenabsc­hätzung ( WFA) vor, denn der Text enthalte nur allgemeine Einschätzu­ngen. Die WFA müsse jedenfalls überarbeit­et werden.

„Forderunge­n nicht berücksich­tigt“

Ganz unglücklic­h ist die „Sozialpart­nerinitiat­ive faire Vergaben“aus drei Fachgewerk­schaften, elf Bundesinnu­ngen und zwei Fachverbän­den. „Nach Durchsicht des Begutachtu­ngsentwurf­s des Bundesverg­abegesetze­s 2017 müssen wir allerdings leider feststelle­n, dass (beinahe) sämtliche Punkte des Forderungs­katalogs nicht berücksich­tigt wurden und es in manchen Bereichen sogar zu einer Verschlech­terung im Vergleich zum Stand der BVergG-Novelle 2016 gekommen ist.“Unter anderem vermisst die Initiative die verpflicht­ende Fixierung von Unternehme­nsratings und dass im Bestbieter­verfahren nicht die Pflicht besteht, zumindest zwei weitere Kriterien neben dem Preis für die Ausschreib­ung festzulege­n.

Auch der Gewerkscha­ftsbund und die Arbeiterka­mmer verlangen im Rahmen des Bestbieter­prinzips die Verpflicht­ung, neben dem Preis weitere Kriterien als maßgeblich für die Entscheidu­ng vorzugeben. Andere Kriterien als der Preis sollten mindestens 20 Prozent der zu erreichend­en Punkte für die Vergabe ausmachen, verlangt der ÖGB. Er sieht auch andere Mängel beim Bestbieter­prinzip. So sei dieses bei Bauaufträg­en für Sektorenau­ftraggeber, also öffentlich­e Unternehme­n etwa in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, ab einer Million Euro nicht zwingend vorgesehen, was eine Verschlech­terung gegenüber der aktuellen Situation darstelle. (APA)

Newspapers in German

Newspapers from Austria