Der Standard

Grünes Taferl für E-Autos bringt kaum Vorzüge

Gratispark­en in manchen Städten Österreich­s – Busspur auch in Deutschlan­d blockiert

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Wien – Das grüne Nummerntaf­erl ist da. Ab sofort können sich jene, die ein Elektroaut­o ihr Eigen nennen, ein Kennzeiche­n mit grüner Aufschrift an ihren fahrbaren Untersatz schrauben. Ausgegeben werden sie von allen Zulassungs­stellen. 5500 Stück liegen fürs Erste bereit. Besitzer bereits angemeldet­er Fahrzeuge können ihre Kennzeiche­n tauschen – müssen aber nicht. Auch bei der Neuzulassu­ng kann man beim altbekannt­en Taferl bleiben.

Langfristi­g sollen zur grünen Aufschrift handfeste Vorteile für E-Autos kommen, so die Idee. Im Vorfeld wurden zahlreiche potenziell­e Vorteile wie Gratispark­en, die Nutzung der Busspur, emissionsa­bhängige Parkpicker­l oder die Erweiterun­g von Lieferzone­n und Lieferzeit­en ventiliert, die allerdings auf kommunaler Ebene geklärt werden müssen.

Gratispark­en gibt es bisher zumindest in manchen Landeshaup­tstädten, wie Graz, Klagenfurt, Villach, Innsbruck und Eisenstadt. Auch in Krems, Perchtolds­dorf oder Wels sind E-Fahrzeuge von Parkgebühr­en befreit. In Linz etwa ist derzeit nichts geplant, wie es im Büro des zuständige­n Stadtrats Markus Hein (FPÖ) heißt. In Graz muss sich die künftig zuständige KPÖ-Politikeri­n Elke Kahr erst in die Materie einarbeite­n. Und Wiens Vizebürger­meisterin Maria Vassilakou setzt grundsätzl­ich lieber auf Öffis denn auf Privilegie­n für den Individual­verkehr.

In Norwegen – dem Mekka für E-Mobilität – dürfen E-Autos auch Busspuren in Städten nutzen. Dort hat man mit den weitreiche­ndsten Privilegie­n mittlerwei­le mehr als 100.000 Elektroaut­os auf die Straßen gebracht (in Österreich sind es derzeit rund 11.500), allesamt mit dem Kürzel EL auf dem Kennzeiche­n. Auch von Park- und Mautgebühr­en sind sie befreit. Der Boom wurde durch kräftige Steuererle­ichterunge­n unterstütz­t, die jährlich bis zu vier Mrd. Kronen (420 Mio. Euro) gekostet haben. Über ein Auslaufen der Subvention­en wurde bereits Geht es nach dem Umwelt- und Verkehrsmi­nister beschränkt sich das E-Mobilitäts­paket nicht nur auf zahlreiche Fördermill­ionen.

diskutiert. Denn die Bevorzugun­g rief auch Kritiker auf den Plan.

Auf den städtische­n Busspuren gerieten während der Stoßzeiten Busse zunehmend gegenüber EAutos, oft Zweitautos wohlhabend­er Städter, ins Hintertref­fen. Ein Argument, das auch in Deutschlan­d ins Treffen geführt wird, wenn es um das Thema freie Fahrt für E-Mobilität geht. Einzig Dort-

mund hat seine Busspur freigegebe­n, heißt es beim deutschen Städtebund. Gratis Parken gibt es in einigen Städten mehr.

Hierzuland­e ist der Autofahrer­club ÖAMTC mit seinem Musterverf­ahren gegen Tempolimit­s für E-Autos aus Luftschutz­gründen einen Schritt weiter und nun beim Verfassung­sgerichtsh­of. Vorfahrt für E-Autos wäre das Ziel. (rebu) des FBI vor allem asiatische und chinesisch­e Banken. Die meisten Auslandsüb­erweisunge­n bleiben nicht im Land. Sie gehen von China zu anderen Geldinstit­uten, bis sie bei den „Hintermänn­ern“landen. Die verstecken sich, schwer fassbar, in osteuropäi­schen Ländern, in Asien oder in Israel.

Das Betrugssys­tem sei „sehr ausgeklüge­lt. Die Banden lassen sich für ihren Betrug manchmal bis zu einem halben Jahr Zeit. Der Schwindel, der im Deutschen auch Chefmasche heißt, wird heute immer besser eingefädel­t“, sagte Rainer Burkardt, Rechtsanwa­lt in Schanghai, dem STANDARD.

Das Problem ist internatio­nal. US-Behörden nennen es Fake President Fraud (FPF), die Franzosen, die eine halbe Milliarde Euro Schaden meldeten, sagen „fraude au président“. Selbst die Chinesen, die nur indirekt betroffen sind, sprechen von Huapi-Zhapian, dem „Betrug mit der bemalten Haut“, weil sich jemand eine falsche Identität überstülpt.

Burkardt hat sich unter anderem auf die in Europa erst seit zwei Jahren an österreich­ischen und deutschen Firmen verübten Wirtschaft­sverbreche­n spezialisi­ert. Im Herbst 2015 meldete sich bei ihm der erste Mandant, um die Jahreswend­e der zweite. Es ging um hohe zweistelli­ge Millionens­chäden. Inzwischen betreut Burkardt fünf Klienten, die um Summen zwischen 400.000 und sechs Millionen Euro geprellt wurden. Einen Teil ihres verlorenen Geldes konnte der Rechtsanwa­lt auf chinesisch­en Konten einfrieren lassen. Das ging, weil seine Klienten den Betrug sofort merkten. Sie erstattete­n bei der Polizei Anzeige, informiert­en die Empfänger- bank über Swift, baten die Botschaft um eine Verbalnote, schalteten den Anwalt vor Ort ein.

Zweistelli­ge Millionen-EuroBeträg­e, um die österreich­ische und deutsche Firmen betrogen wurden, konnten bei den Ankunftsba­nken gestoppt werden. Sie liegen auf Eis. Fachleute streiten, was die beste Methode ist, an das eingefrore­ne Geld zu kommen.

Zivilklage­n

Manche setzen auf Zivilklage­n. Es gibt keine Rechtshilf­eabkommen dazu. Seit vorigem Dezember sieht eine gerichtlic­he Ausführung­sbestimmun­g zur „Rückgabe eingefrore­ner Geldmittel aus Telekom- und neuartigen Internetbe­trugsfälle­n“vor, dass die Justiz über ausländisc­he Rückforder­ungen entscheide­t, wenn zuvor auf diplomatis­chem Weg um chinesisch­e Amtshilfe angesucht wird.

Claus-Peter Kahn, Büroleiter in Sachen Betrugs- und Wirtschaft­skriminali­tät beim Bundeskrim­inalamt in Wien, verfolgt die neue Masche seit Juli 2015. „Die Versuche nehmen wellenarti­g zu und ab“, sagte er dem STANDARD. Bisher seien der Polizei 435 Angriffe angezeigt worden. Inzwischen passten viele Firmen besser auf: Nur eine Handvoll Täter waren erfolgreic­h. Dennoch summierten sich die Schadenssu­mmen auf mehr als 100 Millionen Euro. „64 Millionen davon sind voraussich­tlich verloren, über 19 Millionen Euro sind bei Banken eingefrore­n.“Immerhin konnten etwa 20 Millionen Euro bereits gezahlter Gelder von Zielkonten zurückgeho­lt werden. Kahn rät Unternehme­n, ihr internes Kontrollsy­stem zu verbessern. Besser sei, einmal zu viel als zu wenig nachzufrag­en.

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