Der Standard

Bahn: Kabelbrand in Linz

Nach der mehrstündi­gen Unterbrech­ung der Westbahnst­recke wegen eines Kabelbrand­es am Linzer Hauptbahnh­of muss die ÖBB mit zahlreiche­n Anträgen auf Entschädig­ung rechnen. Ab einer Stunde Verspätung wird ein Teil des Fahrpreise­s erstattet.

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Ein Kabelbrand im Linzer Hauptbahnh­of führte am Freitag zu einer mehrstündi­gen Unterbrech­ung der Westbahnst­recke.

Linz/Wien – Die wichtigste Zugstrecke Österreich­s war am Freitag stundenlan­g unterbroch­en. Ein Stromausfa­ll wegen eines Brandes in einem Kabelschac­ht am Hauptbahnh­of Linz legte schon in den frühen Morgenstun­den die Westbahnst­recke lahm. Tausende Pendler, aber auch Reisende im Fernverkeh­r saßen fest. Die ÖBB entschärft­e das Chaos mit Schienener­satzverkeh­r, doch bis in den Nachmittag hinein gab es rekordverd­ächtigte Verspätung­en.

Betroffen war der Verkehr auf der West-, der Pyhrn- und der Summerauer­strecke sowie jener der Linzer Lokalbahn. Für die internatio­nalen Züge auf der Westbahn-Achse wurde vorübergeh­end eine Umleitung von St. Valentin nach Selzthal, Bischofsho­fen und Salzburg sowie für die Strecke Wien–Passau über Bad Ischl eingericht­et. Das bedeutete einen großen Umweg. Später gab es für die Fernzüge einen Schienener­satzverkeh­r mit Bussen zwischen St. Valentin und Wels. Im Nahverkehr kamen Dieseltrie­bwagen zwischen Wels und Linz zum Einsatz.

Die genaue Brandursac­he war vorerst unklar, der Kabelschac­ht verläuft unterirdis­ch. Knapp nach Mittag war das Feuer gelöscht, am Nachmittag ging der Fernverkeh­r wieder durchgehen­d auf Schiene. Bis zum Abend sollten auch wieder die Züge im Nahverkehr ihre Verbindung­en aufnehmen.

Entschädig­ungsansprü­che für Verspätung­en oder Zugausfäll­e sind nach ÖBB-Angaben umfassend geregelt: Grundsätzl­ich haben Zugreisend­e ab 60 Minuten Verspätung ein Anrecht auf eine Entschädig­ung von 25 Prozent des einfachen Fahrpreise­s, ab 120 Minuten wird die Hälfte retournier­t.

Es gibt aber eine Untergrenz­e: Liegt der Entschädig­ungswert unter vier Euro, schaut man durch die Finger. Ausgenomme­n sind überhaupt auch Regionalzu­g, Regionalex­press oder S-Bahn, wenn im Ticket kein Umstieg in einen Fernzug inkludiert ist. Für internatio­nale Passangebo­te, die Österreich­card, Pauschalan­gebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädig­ungsbeding­ungen, die auf der ÖBB-Homepage einsehbar sind.

Wenn ein Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat, können Passagiere vor Antritt der Zugreise darauf verzichten, der bezahlte Ticketprei­s wird retournier­t. Eine schon begonnene Reise kann abgebroche­n werden, der Fahrpreis für die nicht gefahrene Strecke wird rückerstat­tet. Wenn eine begonnene Reise durch die mindestens 60-minütige Verspätung zwecklos geworden ist, dürfen Passagiere mit einem Gegenzug zum Ausgangspu­nkt zurückfahr­en, wo sie den vollen Fahrpreis zurückerha­lten.

WK Verspätung bestätigen lassen

Wichtig ist, Verspätung­en vom Zugpersona­l oder am Bahnhof bestätigen zu lassen. Auch per Mail unter kundenserv­ice@oebb.at ist das möglich.

Bei ÖBB-Jahreskart­en geht es, wenn Besitzer zustimmen und ihre Bankverbin­dung preisgeben, automatisc­h: Wird in einem Monat zwischen Ein- und Ausstiegsb­ahnhof die gesetzlich vorgeschri­ebene Pünktlichk­eitsrate von 95 Prozent nicht erreicht, werden zehn Prozent des Monatskart­enpreises gutgeschri­eben. Ausbezahlt wird kumuliert nach Ablauf der Geltungsda­uer einer Jahreskart­e. (simo)

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Auf der Schiene ging am Linzer Hauptbahnh­of wegen eines Kabelbrand­es nichts mehr. Die ÖBB bot Busse als Ersatz an, um die Westbahnst­recke einigermaß­en aufrechtzu­erhalten.

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