Der Standard

Kammer wünscht Videooptio­n für Notariatsa­kte

Identifika­tion von zu Hause bei Banken schon möglich

- Eric Frey

Wien – In Deutschlan­d gibt es die Möglichkei­t einer Videoident­ifikation bei der Eröffnung eines Bankkontos bereits seit zwei Jahren, in Österreich hat dies die Finanzmark­taufsicht seit Jahresanfa­ng zugelassen. Nun kann man per Smartphone und Bürgerkart­e eine Bankverbin­dung eröffnen und muss dafür nicht mehr persönlich in der Bank erscheinen.

Eine vergleichb­are Regelung wünscht sich die Notariatsk­ammer für die Aufnahme eines Notariatsa­ktes, sagt der Wiener Notar Michael Umfahrer. Derzeit müssen etwa bei der Gründung einer GmbH alle Beteiligte­n am Tisch sitzen; wer nicht anreisen kann, muss sich per Vollmacht vertreten lassen. Bei einer Videooptio­n würde dieser Aufwand wegfallen, außerdem könne sich der Betroffene direkt beraten lassen, sagt Umfahrer, der die alljährlic­hen Notariatst­age in Salzburg am 20. und 21. April organisier­t. Dort wird die Frage der digitalen Identitäte­n im Mittelpunk­t stehen.

Chance für E-Notariatsa­kt

Nach einer Videoident­ifizierung würde man in Zukunft einen elektronis­chen Notariatsa­kt erstellen. Diese Option gibt es seit 2008, allerdings werde sie kaum nachgefrag­t, sagt Umfahrer. „Man würde dieses Instrument mit Leben erfüllen.“Letztlich wäre es für alle Seiten kostengüns­tiger.

Die Kammer will im Juni einen Entwurf für eine entspreche­nde Gesetzesno­velle vorlegen. Kommt nichts dazwischen, könnte die Videoident­ifizierung Anfang 2018 möglich werden, sagt Umfahrer.

Dabei müssten die Notare genauso auf die Sicherheit schauen wie die Banken. Eine Videoident­ifikation erfordert einen gesicherte­n Datenraum, geschulte Mitarbeite­r, die beim Gespräch nach gefälschte­n Ausweisen oder Manipulati­onen des Videobilde­s Ausschau halten, sowie allfällige Sicherheit­sfragen. In Deutschlan­d seien anfangs Fälle von Identitäts­diebstahl aufgetrete­n, nach und nach wurden die Bestimmung­en daher verschärft, sagt Umfahrer.

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