Fremdenrechtspaket: Sobotka wirft SPÖ Verschleppung vor
Dem schwarzen Innenminister geht die Umsetzung des geplanten Fremdenrechtspakets zu langsam. Trotz prinzipieller Einigung verschleppe die SPÖ das Gesetz. Der rote Verteidigungsminister sieht keine Überschreitung des Zeitplans.
Wien/Innsbruck – Innenminister Wolfgang Sobotka ( ÖVP) gewährt dem Osterfrieden noch Aufschub: Er wirft der SPÖ vor, die Umsetzungen des bereits akkordierten Fremdenrechtspaktes zu verschleppen. Verwundert sei er aber nicht, wurde Sobotka am Dienstag in der Austria Presse Agentur zitiert. Vom Koalitionspartner „bin ich nichts anderes gewohnt“, stichelte der Innenminister.
Das angesprochene Verteidigungsministerium reagierte eher ungerührt: Man prüfe derzeit die vom Innenressort übermittelte Logistik, und dabei sei man im Zeitplan, hieß es im Büro von Ressortchef Hans Peter Doskozil (SPÖ).
Teil eins des Fremdenrechtspakets ist längst innerhalb der Koalition vereinbart und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen, und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monate in Serie. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.
Im parlamentarischen Verfahren soll diese Vorlage nun noch um einige weitere Punkte ergänzt werden. Dazu gehört die sogenannte Wohnsitzauflage. Diese bedeutet, dass sich der Asylwerber in dem ihm zugewiesenen Bundesland niederlassen und an einer konkreten Adresse Unterkunft nehmen muss. Das soll vor allem Wien entlasten, das einen besonders starken Zuzug von Flüchtlingen aufweist.
Gebietsbeschränkung
Die übrigen zentralen Punkte des Pakets beziehen sich darauf, dass abgelehnte Asylwerber schneller außer Landes gebracht werden. So kann bei mangelnder Rückkehrwilligkeit mittels einer weiteren Wohnsitzauflage die Verlegung in eine Rückkehreinrichtung des Bundes angeordnet werden. Dabei werden keine neuen Zentren geschaffen, sondern die Flüchtlinge in bereits bestehende Einrichtungen verlegt. Gleichzeitig kommt eine Gebietsbeschränkung für jeden politischen Bezirk zu tragen. Die Betroffenen dürfen sich nur noch im jeweiligen politischen Bezirk bewegen. Kommt also ein Flüchtling beispielsweise nach Thalham, muss er sich im Bezirk Vöcklabruck aufhalten.
Bei Verstößen gibt es Geldstrafen bis zu (im Wiederholungsfall) 5000 Euro bzw. bis zu drei Wochen Ersatzarrest.
Für Sobotka sind diese Maßnahmen insofern wichtig, als dem Ausreisepflichtigen damit klar gesagt werde, es gehe nicht so wei- ter bisher. Wirkt die Person dann weiter nicht an der Vorbereitung der Ausreise mit, droht in letzter Konsequenz sogar Beugehaft. Dabei geht es auch um die Unterschrift unter einen Antrag auf ein Heimreisezertifikat oder die Mitwirkung bei einer Sprachanalyse zur Feststellung der Herkunft.
Kirche kritisiert Kurz
Auch der Innsbrucker Diözesanadministrator Jakob Bürgler, der als Bischofskandidat gehandelt wird, meldete sich am Dienstag mit scharfer Kritik zu Wort. Die richtete sich an Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), konkret gegen dessen Schelte für NGOs wegen Rettungseinsätzen im Mittelmeer. Von einem „NGO-Wahnsinn“zu sprechen, wie es Kurz getan hatte, sei „unerträglich“, sagte Bürgler. „Ich bin irritiert über die Art, wie hier kommuniziert wurde“, ließ Bürgler Kurz ausrichten. NGOs zu beschuldigen, das Sterben von Flüchtlingen im Mittelmeer quasi „mitzubefördern“, sei „fehl am Platz“.
Dass der Innsbrucker Bischofssitz in der Karwoche nach wie vor vakant ist – 16 Monate nach dem Wechsel von Manfred Scheuer nach Linz – sei „unangenehm“, räumte Bürgler ein. (APA, simo)