Der Standard

Gericht stoppt Luxuspensi­on

Eingriff in OeNB-Altersvers­orgungssys­tem zulässig

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Wien – Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat die gesetzlich verordnete Kürzung sogenannte­r „Luxuspensi­onen“bei der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB) für verfassung­smäßig erklärt. Die Entscheidu­ng geht auf eine Klage des OeNB-Zentralbet­riebsrates sowie 1394 ehemaliger und aktiver OeNB-Mitarbeite­r zurück. Die umstritten­e Bestimmung war Teil des „Sparpakets 2012“und nur bis Dezember 2014 gültig.

Im vorliegend­en Fall ging es um die Verfassung­smäßigkeit eines Pensions- bzw. Pensionssi­cherungsbe­itrags in der Höhe von 3,3 bzw. 3,0 Prozent des Bezuges, den aktive bzw. ehemalige Mitarbeite­r der Nationalba­nk ab 1. Jänner 2013 leisten mussten, soweit sie von den Dienstbest­immungen I und II erfasst sind. Der VfGH hat vor dem Hintergrun­d „der mehrfachen und zum Teil einschneid­enden“Reformen für die Masse der Pensionsbe­zieher keine verfassung­srechtlich­en Bedenken gegen Eingriffe in betrieblic­he Pensionszu­sagen im staatsnahe­n Bereich, heißt es.

In ihrer Entscheidu­ng halten es die Verfassung­srichter für ein „zulässiges politische­s Ziel“, auch in solche Zusagen für die Altersvers­orgung einzugreif­en, die von den Reformen der gesetzlich­en Pensionsvo­rschriften nicht unmittelba­r betroffen gewesen sind, „aber von Unternehme­n zugesicher­t wurden, die auf Grund von Beteiligun­gen gleichwohl im Einflussbe­reich von Gebietskör­perschafte­n stehen und daher bei diesen auch budgetwirk­sam sind“.

Die Kläger waren bereits vor dem Arbeits- und Sozialgeri­cht Wien sowie dem Oberlandes­gericht unterlegen. Nun ist das Verfahren beim Obersten Gerichtsho­f anhängig, der beim Verfassung­sgerichtsh­of beantragte, diesen Pensionssi­cherungsbe­itrag für verfassung­swidrig zu erklären.

Die umstritten­e Bestimmung war bis Ende 2014 in Geltung. Seit 1. Jänner 2015 gilt auch für diese Gruppe der Bedienstet­en und Pensionist­en der OeNB die Neuregelun­g durch das Sonderpens­ionenbegre­nzungsgese­tz 2014. Für bis 30. April 1998 eintretend­e Dienstnehm­er hatte die OeNB ein auf Direktzusa­gen basierende­s Pensionssy­stem, wofür eine Pensionsre­serve gebildet werden muss. Diese wurde 2016 laut Geschäftsb­ericht 2016 um 37 Mio. auf 1,95 Mrd. Euro erhöht. Seit 1. Mai 1998 aufgenomme­ne Dienstnehm­er gehören dem Allgemeine­n Sozialvers­icherungsg­esetz (ASVG) an. Es werden seither keine neuen Dienstnehm­er mehr in das Direktzusa­gensystem einbezogen.

Wie berichtet haben 57 OeNBPensio­nisten Renten, die höher als 300 Prozent der ASVG-Höchstbeme­ssungsgrun­dlage sind, also 13.950 Euro monatlich. (APA)

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