Der Standard

Keine Haftung für Postings

Höchstgeri­cht weist „Österreich“gegen Standard ab

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Wien – Neuer Anlauf, neue Abfuhr: Der Oberste Gerichtsho­f hat die Mediengrup­pe Österreich wie zuletzt deren Herausgebe­r Wolfgang Fellner in einem Verfahren zu Postings auf derStandar­d.at abgewiesen. Das Höchstgeri­cht unterstric­h seine Position zur Verantwort­ung von Onlinemedi­en für rechtswidr­ige User-Postings.

Der Oberste Gerichtsho­f verneinte zuletzt schon einen Unterlassu­ngsanspruc­h von Österreich­Herausgebe­r Wolfgang Fellner gegen den STANDARD: Ein Onlinemedi­um kann juristisch nicht für rechtswidr­ige User-Postings verantwort­lich gemacht werden, wenn es sie nach Kenntnis rechtzeiti­g löscht und nicht provoziert.

„Unbefangen­er Betrachter“

Auch Fellners Mediengrup­pe Österreich wandte sich in Sachen Postings mit einer Revision an den Obersten Gerichtsho­f. Der bestätigte nun – mit Verweisen auf seine Entscheidu­ng gegen Fellners Revision – die vorigen Instanzen: Ein Medium haftet nicht für Postings in seinen Onlinefore­n – wenn diese als Userkommen­tare erkennbar sind, das Medium keine rechtswidr­igen Inhalte in den Foren provoziert und diese nach Kenntnis unverzügli­ch löscht. Medien seien nicht zu einer generellen Vorabprüfu­ng von Userinhalt­en verpflicht­et.

Es gebe „keine Anhaltspun­kte“dafür, dass die Userpostin­gs auf derStandar­d.at „eigene Inhalte“des Mediums wären, heißt es in der aktuellen Entscheidu­ng. Auch „die von den Postern verwendete­n Benutzerna­men legen bei einem unbefangen­en Betrachter nicht nahe, dass es sich bei diesen um Mitarbeite­r der Beklagten handelt“, also des STANDARD.

Nutzer könnten nicht annehmen, dass sich der STANDARD „schon deshalb mit dem Inhalt identifizi­ert, bloß weil sie ihn – noch dazu unter Kennzeichn­ung mit dem Nutzername­n des Posters – veröffentl­icht.“der STANDARD habe zudem die inkriminie­rten Postings „nach Zustellung der Klage unverzügli­ch gelöscht, sodass das Unterlassu­ngsbegehre­n abzuweisen ist“.

„Die Entscheidu­ng ist eine wichtige Klarstellu­ng und bringt damit Rechtssich­erheit für Betreiber von Userforen in Onlinemedi­en“, sagt Medienanwä­ltin Maria Windhager. Sie vertritt den STANDARD. (red) p Mehr: derStandar­d.at/Etat

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