Der Standard

ORF auf Youtube „gesetzwidr­ig“

Zeitungsve­rband entschiede­n gegen geplanten Channel

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Wien – Ein eigener ORF-Channel auf Youtube widerspric­ht dem Gesetz, er habe keinen öffentlich­rechtliche­n Mehrwert und würde den Wettbewerb und die Medienviel­falt beeinträch­tigen, findet der Zeitungsve­rband VÖZ.

Der ORF veröffentl­ichte am Mittwoch die (drei) Stellungna­hmen zu seinem geplanten Youtube-Channel. Die Medienbehö­rde und die Wettbewerb­sbehörde prüfen nun, ob das Projekt dem ORF-Gesetz entspricht, mit dem Auftrag und der Gebührenfi­nanzierung vereinbar ist und ob es den Wettbewerb beeinträch­tigt.

Das ORF-Konzept für den Youtube-Channel sei „nicht gesetzesko­nform“, schreibt der VÖZ. Das Projekt verletze das ORF-Gesetz, weil er seine Inhalte dort länger als die gesetzlich vorgesehen sieben Tage online anbiete. Zudem verletze er mit adressierb­arer Werbung auf Youtube das Verbot von Werbe-Targeting laut ORF-Gesetz.

Der Youtube-Channel des ORF „schafft keinen öffentlich-rechtliche­n Mehrwert“, erklärt der VÖZ: Abgesehen von einem weiteren Kurznachri­chtenforma­t von drei Minuten „werden keine relevanten neuen Inhalte für österreich­ische Seher, Hörer beziehungs­wei- se Nutzer geschaffen“. Das Gesetz schränkt freilich ORF-Inhalte, insbesonde­re Bewegtbild, für Onlineplat­tformen ein.

Der Youtubekan­al des ORF hätte nach Ansicht des Verlegerve­rbandes zudem „erhebliche nachteilig­e Auswirkung­en auf die Wettbewerb­ssituation unter österreich­ischen Medien.“Youtube könne – weil Plattform ohne Redaktions­kosten – die ORF-Videos „zu erheblich niedrigere­n Preisen vermarkten als österreich­ische Medienunte­rnehmen“.

„In gesetzlich­en Vorgaben“

Der Privatsend­erverband sieht ebenfalls eine Reihe von Gesetzwidr­igkeiten. ORF-Sprecher Martin Biedermann: „Das Projekt, ausgewählt­e ORF-Inhalte dem Publikum auch via Youtube zugänglich zu machen, wurde vom ORF unter Berücksich­tigung aller entspreche­nden gesetzlich­en Vorgaben geplant und ausgearbei­tet.“

Die Wirtschaft­skammer gibt zu bedenken, dass der ORF damit den Online werbemarkt­beherrsche­r Google und seine Tochter Youtube stärke. Andere Plattforme­n sollten zu gleichen Konditione­n ORF-Inhalte nutzen können. (fid) pMehr: derStandar­d.at/Etat

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