Der Standard

Rekord an Prozessen wegen Wiederbetä­tigung

2016 gab es so viele Anklagen und Verurteilu­ngen aufgrund des Verbotsges­etzes wie nie

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Wien – Seit rund zehn Jahren steigt die Zahl der Verurteilu­ngen nach dem Verbotsges­etz steil an, was 2015 zu einem neuen Rekord führte: Es gab 79 Schuldsprü­che wegen nationalso­zialistisc­her Wiederbetä­tigung, 2014 waren es noch 53 Verurteilu­ngen gewesen. Im Vorjahr kam es zu einem erneuten Anstieg, sowohl die Anklagen als auch die Verurteilu­ngen betreffend: 213 Anklagen gab es im Jahr 2016 – im Jahr 2015 waren es 168 Anklageerh­ebungen gewesen, 2014 noch 127 Anklagen. Die Zahl der Verurteilu­ngen kletterte auf 83.

Die Gründe sind vielfältig und zum Teil schwer fassbar. Einerseits führen Experten den Anstieg auf eine höhere Sensibilit­ät in Exekutive und Justiz, aber auch in der Bevölkerun­g, die Taten häufi- ger zur Anzeige bringt, zurück. Anderersei­ts ist das öffentlich­e Verbreiten von nationalso­zialistisc­her Propaganda heute zum Teil einfach besser greifbar: NS-Parolen werden nicht nur in Hinterzimm­ern und auf Konzerten von Rechtsrock-Bands, sondern auch in frei zugänglich­en Internetpl­attformen verkündet.

Erst vergangene Woche wurde ein 24-jähriger Vorarlberg­er am Landesgeri­cht Feldkirch zu einer Zusatzstra­fe von 18 Monaten Haft verurteilt, weil er zwischen 2011 und 2015 mehrfach gegen das Verbotsges­etz verstoßen hatte.

Starker Anstieg bei Hetze

Einen starken Anstieg gibt es auch bei Verhetzung­sdelikten, unter anderem in Form von Hasspostin­gs. Nach 80 Anklagen im Jahr 2015 verzeichne­ten die Staatsanwa­ltschaften im Vorjahr bereits 113 Anklagen, auch die Zahl der Verurteilu­ngen hat sich erhöht. Allein in den ersten beiden Monaten des heurigen Jahres wurde bereits 30-mal wegen Verhetzung angeklagt. (sterk)

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