Kranker Hund, verarmte Mutter
29-Jährige kaufte für Tochter ein Tier und zahlte nicht
Wien – So, wie es Yvonne A. erzählt, sitzt sie vor Richter Marc Farkas, weil sie ihrer zweijährigen Tochter eine Freude machen wollte. „Ich hatte zwei Hunde, einen musste ich einschläfern lassen. Und weil sie immer zwei Hunde gewohnt war, wollte ich einen neuen kaufen.“
Grundsätzlich setzte sie den Plan in die Tat um, allerdings zahlte sie den Großteil des vereinbarten Preises für das Tier nicht. Da sie noch dazu einen Kaufvertrag mit einem falschen Namen unterschrieb, drohen der Unbescholtenen nun wegen schweren Betrugs bis zu drei Jahre Haft.
Die finanzielle Situation im vergangenen Sommer war gelinde gesagt trist, sie ist es noch immer. Die Alleinerzieherin lebt derzeit von 983 Euro Mindestsicherung, dem stehen 10.000 bis 15.000 Euro Schulden gegenüber, so genau weiß sie das nicht. Auch von den mindestens vier Exekutionen, die gegen sie laufen, will sie keine Ahnung haben.
Umso erstaunlicher, dass sie sich einen American Stafford um 600 Euro zulegen wollte. „Ich habe die Anzeige im Internet gesehen, dann habe ich mir ausgemacht, dass ich 100 Euro gleich zahle und 500 Euro am Ende des Monats.“– „Warum am Ende des Monats?“, fragt die Staatsanwältin. „Weil ich da mein Gehalt bekommen hätte“, antwortet A. und setzt „Gehalt“selbst unter unsichtbare Anführungszeichen.
Sie traf sich also mit der Verkäuferin und brachte auch einen Vertrag mit. Unterschrieben mit „Maria Schubert“. Richter Farkas fragt nach dem Hintergrund: „Ich hatte Angst, dass ich belästigt werde.“Das habe zwei Tage später auch begonnen – sie sei telefonisch aufgefordert worden, das restliche Geld zu bezahlen, andererseits würde ihr körperliches Ungemach drohen. Da die Verkäuferin ihre wahre Identität herausfand, traf man sich schließlich bei der Polizei, die eine Wandlung organisierte – der Hund retour, die 100 Euro zurück.
Die Verkäuferin beteuert, dass von ihrer Seite alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Da der Hund krank war, habe sie Frau A. auch Medikamente mitgegeben. Eigentlich wollte man bei der Vertragsunterzeichnung auch einen Ausweis sehen, die 29-Jährige habe aber angeblich keinen dabeigehabt.
Misstrauisch wurde sie rund eine Woche später. Auf mehrmaliges Nachfragen wurde das Bild eines Ausweises übermittelt – der nichts mit der Angeklagten zu tun hatte, war er doch aus dem Internet kopiert. Dass jemals Drohungen gefallen seien, bestreitet sie vehement.
Den Richter interessiert vor allem eines: „Und? Dem Hund geht es jetzt gut?“– „Ja, er ist wieder bei mir und auch gesund.“Frau A. wird schließlich nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Angesichts ihrer finanziellen Lage glaubt Farkas nicht, dass sie den offenen Betrag je zahlen wollte.