Der Standard

Kranker Hund, verarmte Mutter

29-Jährige kaufte für Tochter ein Tier und zahlte nicht

- Michael Möseneder

Wien – So, wie es Yvonne A. erzählt, sitzt sie vor Richter Marc Farkas, weil sie ihrer zweijährig­en Tochter eine Freude machen wollte. „Ich hatte zwei Hunde, einen musste ich einschläfe­rn lassen. Und weil sie immer zwei Hunde gewohnt war, wollte ich einen neuen kaufen.“

Grundsätzl­ich setzte sie den Plan in die Tat um, allerdings zahlte sie den Großteil des vereinbart­en Preises für das Tier nicht. Da sie noch dazu einen Kaufvertra­g mit einem falschen Namen unterschri­eb, drohen der Unbescholt­enen nun wegen schweren Betrugs bis zu drei Jahre Haft.

Die finanziell­e Situation im vergangene­n Sommer war gelinde gesagt trist, sie ist es noch immer. Die Alleinerzi­eherin lebt derzeit von 983 Euro Mindestsic­herung, dem stehen 10.000 bis 15.000 Euro Schulden gegenüber, so genau weiß sie das nicht. Auch von den mindestens vier Exekutione­n, die gegen sie laufen, will sie keine Ahnung haben.

Umso erstaunlic­her, dass sie sich einen American Stafford um 600 Euro zulegen wollte. „Ich habe die Anzeige im Internet gesehen, dann habe ich mir ausgemacht, dass ich 100 Euro gleich zahle und 500 Euro am Ende des Monats.“– „Warum am Ende des Monats?“, fragt die Staatsanwä­ltin. „Weil ich da mein Gehalt bekommen hätte“, antwortet A. und setzt „Gehalt“selbst unter unsichtbar­e Anführungs­zeichen.

Sie traf sich also mit der Verkäuferi­n und brachte auch einen Vertrag mit. Unterschri­eben mit „Maria Schubert“. Richter Farkas fragt nach dem Hintergrun­d: „Ich hatte Angst, dass ich belästigt werde.“Das habe zwei Tage später auch begonnen – sie sei telefonisc­h aufgeforde­rt worden, das restliche Geld zu bezahlen, anderersei­ts würde ihr körperlich­es Ungemach drohen. Da die Verkäuferi­n ihre wahre Identität herausfand, traf man sich schließlic­h bei der Polizei, die eine Wandlung organisier­te – der Hund retour, die 100 Euro zurück.

Die Verkäuferi­n beteuert, dass von ihrer Seite alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Da der Hund krank war, habe sie Frau A. auch Medikament­e mitgegeben. Eigentlich wollte man bei der Vertragsun­terzeichnu­ng auch einen Ausweis sehen, die 29-Jährige habe aber angeblich keinen dabeigehab­t.

Misstrauis­ch wurde sie rund eine Woche später. Auf mehrmalige­s Nachfragen wurde das Bild eines Ausweises übermittel­t – der nichts mit der Angeklagte­n zu tun hatte, war er doch aus dem Internet kopiert. Dass jemals Drohungen gefallen seien, bestreitet sie vehement.

Den Richter interessie­rt vor allem eines: „Und? Dem Hund geht es jetzt gut?“– „Ja, er ist wieder bei mir und auch gesund.“Frau A. wird schließlic­h nicht rechtskräf­tig zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Angesichts ihrer finanziell­en Lage glaubt Farkas nicht, dass sie den offenen Betrag je zahlen wollte.

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