Der Standard

Integratio­nsfonds: Goodies für den Exchef

Exgeschäft­sführer bekam Gehaltserh­öhungen ohne Beschluss des Aufsichtsg­remiums

- Renate Graber

Wien – Die Wohnungen des Österreich­ischen Integratio­nsfonds (ÖIF; die Staatsanwa­ltschaft ermittelt rund um die Verkäufe wegen Untreuever­dachts) brachte den Erwerbern aus deren Sicht nicht nur Vorteile. Einer der Beschuldig­ten, der 167 Wohnungen der Wiener ÖIF-Objekte Stromund Trinkhauss­traße 2008 um rund 1,2 Mio. Euro (laut Korruption­sstaatsanw­altschaft WKStA 20 Prozent unter Schätzwert) gekauft hat, dürfte sein Engagement später bereut haben. Jedenfalls hat er dem Fonds laut einem Ex-ÖIFManager 2015 die Rückabwick­lung des Kaufs vorgeschla­gen.

Denn: Der Mietzins für die Wohnungen sei nicht frei vereinbar und der Sanierungs­bedarf hoch gewesen. Der zum Außenminis­terium ressortier­ende Fonds reagierte aber nicht auf die Idee – und die Finanzprok­uratur als Anwältin der Republik und ihrer Behörden lehnte die Rückabwick­lung im Sommer 2016 ab.

Für die 13 Beschuldig­ten in der Causa gilt die Unschuldsv­ermutung, einer von ihnen hat gestanden. Er habe ein Scheinange­bot für Strom- und Trinkhauss­traße gelegt und zudem ein falsches Wertgutach­ten erstellt, heißt es in seiner Darstellun­g an die WKStA.

Die stützt sich auch auf den Bericht des Rechnungsh­ofs (RH), der 2015 schwere Kritik am ÖIF geäußert hatte. Die staatliche­n Prüfer haben dabei auch die Dienstvert­räge der Geschäftsf­ührer des Fonds unter die Lupe genommen – und auch da Unorthodox­es zu Tage gefördert. Zur Erinnerung: Der von 2002 bis Ende 2012 tätige ÖIF-Chef zählt zu den Beschuldig­ten, er bestreitet die Vorwürfe.

Sein Dienstvert­rag war bis Ende 2006 befristet, im Jänner 2006 wurde auf unbefriste­t umgestellt, eine Gehaltserh­öhung kam auch dazu. Das im Innenminis­terium (zu dem ressortier­te der ÖIF damals) zur Aufsicht installier­te Kuratorium stimmte der Umstellung auf unbefriste­t zu; für die Gehaltserh­öhungen 2006 und 2008 aber gab es keinen Beschluss des Gremiums. Die Änderungen wurden nur vom Vorsitzend­en des Kuratorium­s bzw. dessen Vize (hohe Beamte des Innenminis­teriums) gegengezei­chnet.

Im April 2010 folgte das nächste Goodie: Dem ÖIF-Chef wurde zusätzlich zur Abfertigun­g neu eine freiwillig­e Abfertigun­g gemäß Angestellt­engesetz zugesagt; letztlich flossen 15.000 Euro. Auch dafür fehlte laut RH der Beschluss, auch das widersprac­h der Vertragssc­hablonenve­rordnung des Bundes. Der ÖIF hat diese Darstellun­g des Rechnungsh­ofs gemäß dessen Bericht: bestätigt.

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