Der Standard

Computerto­mografie: In Wien nur noch, wenn vom Chefarzt bewilligt

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Wien – Erst vor wenigen Wochen wurde eine Einigung erzielt, damit die teils wochenlang­en Wartezeite­n für Magnetreso­nanz Untersuchu­ngen (MRT) und Computerto­mografien (CT) verkürzt werden. Jetzt setzt die Wiener Gebietskra­nkenkasse (WGKK) auf ein anderes Steuerinst­rument und führt die Chefarztpf­licht wieder ein – diese wurde aber erst 2014 abgeschaff­t.

Die WGKK argumentie­rt die Rückkehr zur Chefarztpf­licht damit, dass die Deckelung für die Honorare, die die Kasse an private MRT- und CT-Institute zahlt, aufgehoben wurde. Dadurch seien die Kosten nicht mehr planbar. WGKK-Obfrau Ingrid Reischl rechnet mit einer Steigerung der Kosten von bis zu 30 Millionen Euro, also mit einer Verdoppelu­ng der Ausgaben.

Reischl betont aber, den bürokratis­chen Aufwand für Patienten möglichst gering halten zu wollen. Die Genehmigun­g durch den Chefarzt kann online (mit Bürgerkart­e), per Fax, schriftlic­h oder persönlich beantragt werden, die Ansuchen sollen dann möglich schnell bearbeitet werden.

Das Monitoring durch die Chefarztpf­licht soll auch ein Einsparung­spotenzial aufzeigen und unterbinde­n, dass Spitäler ihre Patienten in den niedergela­ssenen Bereich ausweichen lassen, anstatt die Untersuchu­ngen auf eigene Kosten durchzufüh­ren. (APA, red)

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