Computertomografie: In Wien nur noch, wenn vom Chefarzt bewilligt
Wien – Erst vor wenigen Wochen wurde eine Einigung erzielt, damit die teils wochenlangen Wartezeiten für Magnetresonanz Untersuchungen (MRT) und Computertomografien (CT) verkürzt werden. Jetzt setzt die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) auf ein anderes Steuerinstrument und führt die Chefarztpflicht wieder ein – diese wurde aber erst 2014 abgeschafft.
Die WGKK argumentiert die Rückkehr zur Chefarztpflicht damit, dass die Deckelung für die Honorare, die die Kasse an private MRT- und CT-Institute zahlt, aufgehoben wurde. Dadurch seien die Kosten nicht mehr planbar. WGKK-Obfrau Ingrid Reischl rechnet mit einer Steigerung der Kosten von bis zu 30 Millionen Euro, also mit einer Verdoppelung der Ausgaben.
Reischl betont aber, den bürokratischen Aufwand für Patienten möglichst gering halten zu wollen. Die Genehmigung durch den Chefarzt kann online (mit Bürgerkarte), per Fax, schriftlich oder persönlich beantragt werden, die Ansuchen sollen dann möglich schnell bearbeitet werden.
Das Monitoring durch die Chefarztpflicht soll auch ein Einsparungspotenzial aufzeigen und unterbinden, dass Spitäler ihre Patienten in den niedergelassenen Bereich ausweichen lassen, anstatt die Untersuchungen auf eigene Kosten durchzuführen. (APA, red)