Der Standard

Kinderschu­tz soll ausgeweite­t werden

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Wien – Auf dem Papier ist das vor zwanzig Jahren in Kraft getretene Gewaltschu­tzgesetz eine Erfolgsges­chichte. Österreich war das erste Land in Europa, das bei innerfamil­iärer Gewalt Maßnahmen wie Wegweisung­en und Betretungs­verbote ermöglicht­e. Bei der Umsetzung gibt es aber noch Verbesseru­ngsbedarf. Vor allem die Position von Kindern, die direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen sind, muss nach Ansicht der Österreich­ischen Kinderschu­tzzentren gestärkt werden. Dazu gehört beispielsw­eise eine altersadäq­uate Unterbring­ung, die in Akutfällen nicht immer gewährleis­tet ist. Außerdem fehlen genaue Daten zur Situation von betroffene­n Kindern.

Fest steht, dass in den 30 heimischen Kinderschu­tzzentren aktuell 12.000 von Gewalt betroffene Kinder betreut werden. 2015 gab es rund 8000 Wegweisung­en, bei der Hälfte davon waren Kinder betroffen. „Die

Kinder sind dann sehr allein. Die Personen, an die sie sich sonst wenden würden, stehen nicht mehr zur Verfügung“, erklärt Martina Wolf, die Geschäftsf­ührerin des Bundesverb­ands Österreich­ischer Kinderschu­tzzentren.

Therapeuti­sche Betreuung

Bereits seit 30 Jahren widmen sich speziell ausgebilde­te Fachkräfte der Begleitung und psychother­apeutische­n Betreuung von Kindern, die als Betroffene oder als Zeugen mit physischer, psychische­r oder sexueller Gewalt konfrontie­rt waren. Von Gewalt betroffene Kinder werden u. a. von der Kinder- und Jugendhilf­e an die Schutzzent­ren vermittelt. Die meisten betreuten Kinder sind zwischen acht und zwölf.

Bei der Kinderschu­tztagung Mitte Mai in Salzburg soll untersucht werden, wo Elternrech­te und Kinderschu­tz nicht kompatibel sind. (simo)

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