Denkzettel fürs Denkmalamt
Laut Rechnungshof hat das Bundesdenkmalamt wirtschaftlich wenig richtig gemacht. Inzwischen wurde zwar nachgebessert, doch Kulturminister Drozda will die Behörde komplett umkrempeln.
Wien – Der Rechnungshof (RH) übt in einem am Freitag vorgelegten Bericht harsche Kritik an der wirtschaftlichen Gebarung und strukturellen Organisation des Bundesdenkmalamts (BDA). Die Vorwürfe reichen vom Personalwesen über undurchsichtige Unterschutzstellungskriterien bis hin zu überbordenden Kosten für ein Computersystem. Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) kündigt eine „strukturelle Neuordnung“an.
So kritisiert der RH unter anderem Verzögerungen und Kostensteigerungen für das IT-Projekt „Denkmalinformationssystem“(Demis). Dieses hätte spätestens 2013 in Betrieb gehen sollen. Überdies habe sich die Kostenschätzung für das System bis zum Jahr 2019 von 4,01 Millionen Euro (2010) auf 10,06 Millionen Euro (2015) erhöht. Diese Zahlen waren auch schon im RH-Rohbericht genannt worden, über den der STANDARD im vergangenen Herbst berichtet hat. Das BDA unterstreicht nun in seiner Reaktion, dass diese fiktive Kostenvorschau für 2019 keine valide Aussage über die tatsächlichen Kosten darstelle.
Auch beim Personalwesen hat der RH einiges zu bemängeln. So habe das BDA seit 2011 seinen Stand an Leihpersonal verfünffacht, wobei die Kosten auf das 42Fache gestiegen seien. Zur Beglei- chung der Kosten habe man im Jahr 2014 u. a. auch ein Viertel des Sachaufwands herangezogen. „Dies stellte eine Umgehung der Personalbewirtschaftung über Planstellen dar“, so der RH.
Personaleinsatz unbekannt
Dabei sei der Stand an Leihpersonal gestiegen, obwohl das BDA keine zusätzlichen Aufgaben wahrzunehmen gehabt habe und der Stand an Vollzeitpersonal nicht gesunken sei. „Das BDA hatte mangels Ressourcenaufzeichnung seiner Beschäftigten keine Kenntnis über den tatsächlichen Personaleinsatz für die erbrachten Leistungen“, bemängelt der RH.
Das Denkmalamt verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass der Einsatz der Leiharbeitskräfte zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig gewesen sei, zumal das Arbeitsvolumen der gesetzlich aufgetragenen Tätigkeiten stetig angewachsen sei. Angesichts dieser Tatsache seien dem BDA mittlerweile vom zuständigen Bundeskanzleramt zusätzliche neun Planstellen zugewiesen worden, weswegen die bestehenden Arbeitsleihverhältnisse aufgelöst werden könnten. Und Personalleihen seien aus dem Sachaufwand zu bedecken.
Ein weiterer Kritikpunkt in den Augen des RH war der Personalschlüssel nach Bundesländern, zumal etwa in Oberösterreich 1220 noch zu prüfende Denkmale auf einen BDA-Mitarbeiter gekommen seien – und in Vorarlberg 127. Das BDA sieht hier allerdings nicht die richtigen Parameter herangezogen. „Wesentlich hierfür sei nämlich nicht die Zahl der noch nicht für eine Unterschutzstellung geprüften Denkmale, sondern die Zahl der bereits unter Denkmalschutz stehenden Objekte“, heißt es im Bericht.
Weitere Mängel waren laut RH etwa das Fehlen einer Stabsstelle Qualitätsmanagement und eine mangelnde Transparenz bei den Kriterien für eine Unterschutzstellung. In keinem Jahr sei die geplante Zahl an Unterschutzstellungen erreicht worden: 2014 habe die Quote etwa nur 34 Prozent betragen. Auch fehle eine Forschungsstrategie für die Denkmalpflege.
Neue Leitung
Kulturminister Drozda machte in einer Erklärung nach Publikation des RH-Endberichts deutlich: „Ich werde das Bundesdenkmalamt auf dem Erlassweg beauftragen, die Empfehlungen des Rechnungshofes umgehend umzusetzen.“Die direkt an das Bundeskanzleramt gerichteten RH-Empfehlungen seien großteils bereits umgesetzt oder in Umsetzung. Grundsätzlich strebe er eine Neuorganisation der Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche zwischen BDA und Kanzleramt an. Drozda verwies auf eine bereits initiierte Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse im Juni präsentiert werden sollen. „Diese strukturelle Neuordnung wird auch eine Neuorganisation der Leitungsfunktionen zur Folge haben“, so Drozda. Wie diese konkret aussehen werde, hänge von den Ergebnissen der Studie ab. (APA, red)