Für 260 Windräder gibt es eine Baugenehmigung, aber kein Geld. Der Fördertopf müsste frisch gefüllt werden, wofür sich die Grünen starkmachen, ohne deren Zustimmung die kleine Novelle zum Ökostromgesetz nicht in Kraft treten kann. Streit gibt es über die
ANALYSE:
– Es ist ein Nervenspiel, in dessen Zentrum die kleine Ökostromnovelle steht. Die einen – Grüne und einige NGOs – wollen möglichst viel auf den Weg bringen, die anderen, darunter Teile der Industrie und der Wirtschaftskammer, wenig bis nichts.
Der jüngste Streit ist um die Höhe zusätzlicher Mittel zum Abbau der Windkraft-Warteschlange entbrannt. Das zuständige Wirtschaftsministerium hatte ursprünglich gar keine Extramittel für Anlagen vorgesehen, die zwar genehmigt, wegen leerer Töpfe aber ohne einen Vertrag sind.
Dass damit nicht das letzte Wort gesprochen sei, war klar, als die für eine Zweidrittelmehrheit nötige Zustimmung der Grünen an ein Sonderkontingent für den Warte- schlangenabbau geknüpft wurde. Inzwischen haben sowohl SPÖ als auch ÖVP signalisiert, dass es zusätzliches Geld geben wird. Beide sind ihrer jeweiligen Klientel im Wort. Während die SPÖ mit einer KWK-Umlage Wien Energie bei ihren unwirtschaftlichen KraftWärme-Kopplungsanlagen zur Seite springen will, möchte die ÖVP unbedingt Hilfen für Biogasbauern festzurren, die mit dem Rücken zur Wand stehen.
Die Streitfrage ist nun, welches Volumen die Extrahilfe haben kann, ohne dass Brüssel beihilfenrechtlich dazwischenfunkt. Mit zwei getrennten Gutachten versuchten Grüne und IG Windkraft zu zeigen, wie viel möglich wäre, wenn man nur wollte – viel.
Das Wirtschaftsministerium stieg auf die Bremse, man könne bestenfalls 20 Prozent der jährli- chen Förderzuwachssumme für Neuanlagen vorsehen – 20 Prozent von derzeit 45 Millionen, sprich neun Mio. Euro. Kürzlich hat das Wirtschaftsministerium zur Klärung des Sachverhalts einen Brief nach Brüssel geschickt. Die Antwort kam prompt, blieb aber nebulös. Um maximal 20 Prozent kann demnach das bewilligte Fördervolumen ausgeweitet werden, ohne dass neuerlich notifiziert werden muss. Strittig ist weiterhin die Frage: 20 Prozent wovon?
Ein von Binder Grösswang Rechtsanwälte stammendes Memorandum, das dem STANDARD vorliegt, kommt unter Berücksichtigung des Antwortschreibens aus Brüssel zu dem Schluss, dass ein Warteschlangenabbau mithilfe eines einmaligen Kontingents im Ausmaß von 57 bis 91 Mio. Euro zulässig wäre, je nachdem, ob die jährlichen Unterstützungsvolumina der Jahre 2012 bis 2021 herangezogen werden oder nur jene der Jahre 2012 bis 2017. Damit ließen sich einige Anlagen mehr finanzieren als mit den vom Wirtschaftsministerium zuletzt ventilierten 21 bis 39 Millionen Euro.