Der Standard

Verfassung­sgerichtsh­of prüft Verbot der Bestpreisk­lausel

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Wien – Per Ende 2016 hat der österreich­ische Gesetzgebe­r die Bestpreisk­lausel gekippt, die bis dahin auf Online-Hotelbuchu­ngsportale­n wie Booking.com oder HRS gegolten haben. Nun beschäftig­t sich der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) mit dem Gesetz. Die niederländ­ische Plattform Booking.com hat einen Individual­antrag beim VfGH eingebrach­t; dessen Sprecher bestätigt, dass das Vorverfahr­en läuft.

Booking.com argumentie­rt, dass das Gesetz, mit dem die Klausel (Hotels mussten auf der Onlineplat­tform ihre Bestpreise anbieten) verboten wurde, die Rechte auf Eigentum und Erwerbsfre­iheit sowie den Gleichheit­sgrundsatz verletze. Die Bestimmung­en beschränkt­en u. a. die Vertragsge­staltungsf­reiheit von Unternehme­n. Generell argumentie­ren die Buchungspl­attformen, dass die Abschaffun­g der Klausel der Preistrans­parenz und Vergleichb­arkeit der Angebote schade. Der VfGH hat inzwischen die Bundesregi­erung zur Stellungna­hme aufgeforde­rt. (gra)

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