Verfassungsgerichtshof prüft Verbot der Bestpreisklausel
Wien – Per Ende 2016 hat der österreichische Gesetzgeber die Bestpreisklausel gekippt, die bis dahin auf Online-Hotelbuchungsportalen wie Booking.com oder HRS gegolten haben. Nun beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem Gesetz. Die niederländische Plattform Booking.com hat einen Individualantrag beim VfGH eingebracht; dessen Sprecher bestätigt, dass das Vorverfahren läuft.
Booking.com argumentiert, dass das Gesetz, mit dem die Klausel (Hotels mussten auf der Onlineplattform ihre Bestpreise anbieten) verboten wurde, die Rechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit sowie den Gleichheitsgrundsatz verletze. Die Bestimmungen beschränkten u. a. die Vertragsgestaltungsfreiheit von Unternehmen. Generell argumentieren die Buchungsplattformen, dass die Abschaffung der Klausel der Preistransparenz und Vergleichbarkeit der Angebote schade. Der VfGH hat inzwischen die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert. (gra)