Der Standard

Die Forderunge­n an die ÖVP

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Sebastian Kurz erhält die Zustimmung, mit einer eigenständ­igen Liste zu kandidiere­n. Diese Liste wird von der ÖVP unterstütz­t. Die Liste kann auch von anderen Organisati­onen und Personen ohne Parteibuch unterstütz­t werden, die ebenfalls kandidiere­n können.

Für die Kandidaten­liste erfolgt eine Reihung nach Reißversch­lusssystem, abwechseln­d Frauen und Männer auf allen Ebenen, um Frauen in der Politik zu stärken.

Der Bundesobma­nn der ÖVP erhält ein Durchgriff­srecht. Er erstellt nicht wie bisher durch Beschluss des Vorstands, sondern alleinvera­ntwortlich die Bundeslist­e. Ein Vorzugssti­mmen förderndes System entscheide­t über den Erfolg auf den Landes- und Regionalli­sten, um die Bindung zwischen Bevölkerun­g und politische­n Vertretern zu stärken.

Die Landeslist­en werden im Einvernehm­en mit dem Bundesobma­nn erstellt, der Bundesobma­nn bekommt ein Vetorecht.

Der Bundesobma­nn bestellt nicht mehr wie bisher durch Beschluss des Vorstands, sondern alleinvera­ntwortlich Generalsek­retär und Regierungs­team.

Der Bundesobma­nn hat freie Hand für die Verhandlun­g allfällige­r Koalitione­n.

Dem Bundesobma­nn obliegt die inhaltlich­e Führung der Partei.

Dazu beschließt der Bundespart­eivorstand schriftlic­h, diese entspreche­nden Änderungen statutaris­ch umzusetzen.

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