Wann gewählt werden kann
Mittlerweile haben alle Parteien ihre Bereitschaft für einen vorgezogenen Wahltermin bekundet, wann der Urnengang stattfinden soll, ist noch nicht klar.
Hat es vergangene Woche noch so ausgesehen, als könnte ein Neuwahlantrag am Dienstag eingebracht werden, spielen die Oppositionsparteien jetzt auf Zeit und wollen den Antrag mit einer Fristsetzung für Ende Juni versehen – damit der Eurofighter-Untersuchungsausschuss nicht vor dessen Beginn gleich ad acta gelegt werden muss.
Der gesetzliche Ablauf bis zur Wahl ist streng vorgegeben. Zunächst muss das Bundesgesetz zur vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode, kurz Neuwahlantrag, im Nationalrat eingebracht werden.
Er wird dem Verfassungsausschuss zugewiesen und dort behandelt. Im darauffolgenden Plenum kann der Antrag beschlossen werden. Der Termin steht damit noch nicht fest, muss aber an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.
Die Regierung legt in Abstimmung mit dem Hauptausschuss einen Wahltermin fest. Außenminister Sebastian Kurz präferiert den 24. September, während alle anderen mit einem Termin im Oktober liebäugeln. Kann man sich auf einen Termin einigen, beschließt der Ministerrat einen Wahl- und einen Stichtag. Dazwischen müssen mindestens 82 Tage liegen.
Der Hauptausschuss muss das bestätigen, dann ist der Bundespräsident am Zug und muss die Kundmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
In dieser Woche tagt das Parlament am Dienstag und Mittwoch. Am Mittwoch will die Opposition einen Neuwahlantrag einbringen und schlägt einen Termin in der ersten Oktoberhälfte vor, auch wenn sich theoretisch auch ein Termin im August ausgehen würde. Ein Termin vor September gilt aber als unwahrscheinlich. (red)