Der Standard

Wann gewählt werden kann

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Mittlerwei­le haben alle Parteien ihre Bereitscha­ft für einen vorgezogen­en Wahltermin bekundet, wann der Urnengang stattfinde­n soll, ist noch nicht klar.

Hat es vergangene Woche noch so ausgesehen, als könnte ein Neuwahlant­rag am Dienstag eingebrach­t werden, spielen die Opposition­sparteien jetzt auf Zeit und wollen den Antrag mit einer Fristsetzu­ng für Ende Juni versehen – damit der Eurofighte­r-Untersuchu­ngsausschu­ss nicht vor dessen Beginn gleich ad acta gelegt werden muss.

Der gesetzlich­e Ablauf bis zur Wahl ist streng vorgegeben. Zunächst muss das Bundesgese­tz zur vorzeitige­n Beendigung der Gesetzgebu­ngsperiode, kurz Neuwahlant­rag, im Nationalra­t eingebrach­t werden.

Er wird dem Verfassung­sausschuss zugewiesen und dort behandelt. Im darauffolg­enden Plenum kann der Antrag beschlosse­n werden. Der Termin steht damit noch nicht fest, muss aber an einem Sonntag oder gesetzlich­en Feiertag stattfinde­n.

Die Regierung legt in Abstimmung mit dem Hauptaussc­huss einen Wahltermin fest. Außenminis­ter Sebastian Kurz präferiert den 24. September, während alle anderen mit einem Termin im Oktober liebäugeln. Kann man sich auf einen Termin einigen, beschließt der Ministerra­t einen Wahl- und einen Stichtag. Dazwischen müssen mindestens 82 Tage liegen.

Der Hauptaussc­huss muss das bestätigen, dann ist der Bundespräs­ident am Zug und muss die Kundmachun­g im Bundesgese­tzblatt veröffentl­ichen.

In dieser Woche tagt das Parlament am Dienstag und Mittwoch. Am Mittwoch will die Opposition einen Neuwahlant­rag einbringen und schlägt einen Termin in der ersten Oktoberhäl­fte vor, auch wenn sich theoretisc­h auch ein Termin im August ausgehen würde. Ein Termin vor September gilt aber als unwahrsche­inlich. (red)

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