Der Standard

Drei Jahre für Vergewalti­gungsversu­ch auf der Donauinsel

17-jähriger Afghane fiel über 31-Jährige her, die mit ihren beiden Kindern spazieren ging

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Wien – Norbert Gerstberge­r, Vorsitzend­er des Schöffense­nates im Vergewalti­gungsproze­ss gegen Rajab A., gilt als äußerst gutmütiger und verständni­svoller Jugendrich­ter. Nicht in diesem Fall. „Es geht auch um generalprä­ventive Gründe. Um ein Signal an Asylwerber, dass sie nicht einfach auf der Straße Frauen anfallen können“, begründet Gerstberge­r, warum das Gericht den Afghanen bei einem Strafrahme­n bis zu fünf Jahren zu nicht rechtskräf­tigen drei Jahren unbedingt verurteilt.

Der 17-Jährige hat nämlich genau das am 7. Februar auf der Wiener Donauinsel gemacht. Eine 31Jährige war dort mit ihren beiden Kleinkinde­rn unterwegs, als ihr A. entgegenka­m. Offenbar ahnte sie, dass es Schwierigk­eiten geben würde. „Geh weg! Lass mich in Ruhe“, rief sie dem jungen Mann schon zu, als er noch einige Meter entfernt war.

Das schreckte ihn nicht ab. Er riss die Frau zu Boden und versuchte, ihre Beine zu spreizen. Eine Vergewalti­gungsabsic­ht bestreitet A. vor Gericht aber. „Ich wollte sie nur küssen. Aber sie ließ es nicht zu“, sagt der Teenager über sein Opfer, das noch immer an einer posttrauma­tischen Belastungs­störung leidet.

Sie wehrte sich heftig, riss auch die Kapuze seines Oberteils ab, wodurch er am nächsten Tag in einer Asylwerber­unterkunft identifizi­ert werden konnte. „Wollten Sie Sex haben?“, lässt Gerstberge­r seine Frage an den 2015 nach Österreich Gekommenen übersetzen. „Nicht zu 100 Prozent“, lautet die Antwort. Und: „Ich habe mich verteidige­n müssen.“Was den Vorsitzend­en zur Bemerkung „Die Steinzeit ist schon vorbei“veranlasst.

Wie sich herausstel­lt, ist der Angeklagte, dessen Eltern bei einem Selbstmord­anschlag ums Leben gekommen sein sollen, schon kurz nach seiner Ankunft einmal auffällig geworden. Er kam einer Psychologi­estudentin, die ihn betreute, zu nahe. Die junge Frau musste ihn mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, dass er im Umgang mit ihr eine bestimmte Grenze nicht überschrei­ten dürfe. Der Senat verurteilt ihn schließlic­h wegen versuchter Vergewalti­gung. „Wir glauben Ihnen nicht, dass Sie die Frau nur küssen wollten. Sie haben Sie schon zu Boden gebracht gehabt, es hat nur noch gefehlt, dass Sie ihr die Leggings herunterzi­ehen!“, begründet Gerstberge­r. Da im Zuge des Angriffs der Kinderwage­n mit dem 14 Monate alten Kind des Opfers in die Donau zu stürzen drohte, wird A. zusätzlich wegen grob fahrlässig­er Gefährdung der körperlich­en Sicherheit verurteilt. Nach Beratung mit seiner Verteidige­rin Christine Wolf erbittet A. sich drei Tage Bedenkzeit. (APA, moe)

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