Der Standard

Bei Hackerangr­iffen gelten bald strengere Pflichten

Cyberattac­ken treffen Unternehme­n auch jetzt schon hart. In einem Jahr kommen dann durch die EU-Verordnung zum Datenschut­z auch deutlich verschärft­e Meldepflic­hten hinzu. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen.

- Stephan Winklbauer, Jakob Geyer

Wien – Die weltweite Cyberattac­ke vor kurzem zeigte einmal mehr, wie hart Angriffe à la Wannacry Unternehme­n treffen können: Ein Reputation­sverlust ist unvermeidl­ich, daneben drohen Schadeners­atzansprüc­he der Kunden. Ab 25. Mai 2018 verschärft auch noch die EU-weit geltende Datenschut­zGrundvero­rdnung (DSGVO) die Meldepflic­hten bei Hackerangr­iffen und Datenpanne­n erheblich.

Bereits nach aktueller österreich­ischer Rechtslage sind Unternehme­r und Private grundsätzl­ich verpflicht­et, Betroffene von Datenpanne­n zu informiere­n (§ 24 Abs 2a DSG 2000). Die Datenschut­zbehörde muss nicht eingebunde­n werden. Ebenso wenig bestehen besondere Dokumentat­ionspflich­ten. Für die Verletzung der Informatio­nspflicht droht eine Verwaltung­sstrafe von „nur“10.000 Euro (zum Vergleich: Wer online nicht über seine Cookie-Setzung informiert, riskiert das knapp Vierfache). Ersatzansp­rüche bestehen in der Regel nur für materielle (Vermögens-)Schäden.

Diese „Idylle“verändern die EUweit geltende Datenschut­z-Grundveror­dnung und das begleitend­e, kürzlich als Entwurf veröffentl­ichte österreich­ische Datenschut­zAnpassung­sgesetz 2018 (siehe unten) tiefgreife­nd. Gerade Unternehme­r werden gezwungen sein, sich dem „Alltagsris­iko Hackerangr­iff“zu stellen.

Sobald ein Unternehme­r oder Privater von der Verletzung des Schutzes der von ihm verarbeite­ten (Kunden-)Daten erfährt, muss er zukünftig unverzügli­ch han- deln (Artikel 33, 34 DSGVO). Umfasst ist jede Datenpanne (Vernichtun­g, Verlust, Offenlegun­g, Zugriff oder auch – wie bei Wannacry – Veränderun­g von Daten), und zwar unabhängig von deren Verursachu­ng etwa durch strafbare Hackerangr­iffe oder bloß durch ein technische­s Gebrechen. DSGVO drohen bei unzureiche­nder Informatio­nserteilun­g ebenso wie bei mangelnder Datensiche­rheit – Wannacry betraf primär veraltete Windows-XP-Rechner – Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Konzernjah­resumsatze­s. Daneben wird zusätzlich für materielle (z. B. Vermögensv­erluste) und immateriel­le Schäden gehaftet (Rufschädig­ung, Diskrimini­erung).

Je detaillier­ter IT-Sicherheit­smaßnahmen dokumentie­rt sind, desto leichter lassen sich Sanktionen und Haftungsfä­lle vermeiden. Diese – in der Beratungsp­raxis alltäglich­e – Empfehlung ist hier Pflicht: Der Verantwort­liche muss die Datenpanne­n selbst sowie alle damit zusammenhä­ngenden Fakten, Auswirkung­en und ergriffene­n Abhilfemaß­nahmen dokumentie­ren. Unternehme­n wird daher dringend empfohlen, Notfallplä­ne und Richtlinie­n zu erstellen, die Details und Zuständigk­eiten für zumindest folgende Abläufe umfassen:

Evaluierun­g des Datenabflu­sses: Q Art der Datenpanne, Art / ungefähre Anzahl der betroffene­n Daten und Personen.

Abhilfemaß­nahmen treffen Q (samt Dokumentat­ion!).

Evaluierun­g des Risikos für die Q Betroffene­n: Entscheide­nd sind Eintrittsw­ahrscheinl­ichkeit und Schwere der Schäden (Erwägungsg­rund 75 DSGVO) – kurzum, wie „heikel“die gehackten Daten sind.

Ergebnis „hohes Risiko“– SofortQ informatio­n an Betroffene; Ergebnis „gewöhnlich­es Risiko“– Informatio­n an Datenschut­zbehörde binnen 72 Stunden, jeweils basie- rend auf vorab ausgearbei­teter Musterbena­chrichtigu­ng.

Schadensmi­nimierung und Q Datensiche­rheitsanal­yse.

Ziel ist es, eine unverzügli­che Meldung aller Datenpanne­n inklusive möglicher Verdachtsf­älle bei der Unternehme­nsleitung und/oder dem Datenschut­zbeauftrag­ten sicherzust­ellen.

Wie so viele der DSGVO-Compliance-Anforderun­gen kann man die neuen Meldepflic­hten als Chance sehen, um Datenanwen­dungen und -sicherheit auf Vordermann zu bringen. Exakt ein Jahr bleibt dafür noch Zeit.

DR. STEPHAN WINKLBAUER­istPartner von Aringer Herbst Winklbauer Rechtsanwä­lte.winklbauer@ahwlaw.at

MAG. JAKOB GEYER ist Rechtsanwa­ltsanwärte­r im dortigen IT-Rechtsteam.

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Der Wannacry genannte Cyberangri­ff hat vor zehn Tagen tausende Unternehme­n in aller Welt, die sich nicht ausreichen­d geschützt hatten, schwer getroffen. Ab Mai 2018 gelten EU-weit auch noch deutlich verschärft­e Informatio­nspflichte­n über solche...

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