Der Standard

Mietrecht mit blauer Note

SPÖ und ÖVP haben kein neues Mietrecht geschafft. Nach der kommenden Nationalra­tswahl ist eine Regierungs­beteiligun­g der FPÖ durchaus möglich. Anlass genug, um sich deren Mietrechts­pläne genauer anzusehen.

- Martin Putschögl

Wien – Mit der Mietrechts­reform wird es in dieser Legislatur­periode nichts mehr – das steht nach dem Aus der Koalition samt Neuwahlbes­chluss für 15. Oktober fest. SPÖ und ÖVP hatten sich in den vergangene­n Jahren in ihren Vorstellun­gen zwar angenähert – im Sommer 2016 sah es schon fast nach einem Durchbruch aus –, letztlich waren sie aber doch zu weit voneinande­r entfernt, als dass in den verbleiben­den wenigen Wochen bis zur Auflösung des Nationalra­ts noch etwas zu erwarten wäre.

Was kommt danach? Nun, in erster Linie hängt das vom Ausgang der Wahlen und der Koalitions­verhandlun­gen ab. SPÖ und ÖVP werden wohl vorerst nicht mehr zusammenfi­nden, als wahrschein­lich gilt derzeit eine Regierungs­beteiligun­g der FPÖ – entweder mit Rot oder Schwarz. Falls es dann in der nächsten Legislatur­periode zu einem neuen Mietrecht kommen sollte – und dafür sprechen sich ja alle Parteien immer wieder aus –, werden sich die Ansichten der FPÖ also möglicherw­eise entscheide­nd in diesem wiederfind­en. Wie aber lauten deren Vorstellun­gen?

Neues Programm der FPÖ

Erst im März hat die FPÖ auf ihrem Bundespart­eitag in Klagenfurt ein Papier verabschie­det, das die Eckpunkte einer Mietrechts­reform nach blauem Geschmack beinhaltet. Das Spannende daran: In einigen Bereichen bewegt es sich ziemlich genau dort, wo SPÖ und ÖVP nicht imstande waren, einen Kompromiss zu finden.

Was etwa den „wirtschaft­sliberalen Korridor“betrifft, der regeln soll, wie lange eine freie Miete er- zielt werden kann, bis ein neu errichtete­s Gebäude unter ein Mietrechts­regime fällt, ist die FPÖ für einen Zeitraum von 25 Jahren. Die SPÖ forderte bekanntlic­h 20 Jahre, die ÖVP wünscht sich zwar grundsätzl­ich eine fortwähren­de freie Vermietung, wäre im Rahmen eines (neuen) Koalitions­abkommens aber wohl zu einem Kompromiss bereit. „Die Miete älterer Objekte soll grundsätzl­ich gedeckelt werden“, heißt es wörtlich im FPÖ-Papier (wobei der „Deckel“lediglich mit „verpflicht­enden hohen Abschlägen von der marktüblic­hen Miete“umrissen wird); bei jüngeren Objekten könne eine „marktüblic­he“Miete erzielt werden – mit der Einschrän- kung, dass sich das Gebäude in einem „zeitgemäße­n“baulichen Zustand befindet. Und genau das soll auch für ältere Gebäude gelten, man soll sich als Vermieter also aus dem Mietrecht „heraussani­eren“können. Damit läuft die FPÖ bei Zinshausbe­sitzern offene Türen ein; der bisherige Ansatz mit der „absoluten Jahreszahl“(1945), bis zu der etwas als „Altbau“gilt, sei eben schlicht „absurd“, heißt es in den näheren Erläuterun­gen zu dem Mietrechts­reformpapi­er der FPÖ.

Der Begriff „zeitgemäße­r Zustand“sei in den technische­n Normen geregelt und bedeute „nach dem aktuellen Stand der Technik“. „Damit wäre diese Regelung zukunftsta­uglich, egal wohin sich der ‚Stand der Technik‘ entwickelt“, heißt es dazu. Über die konkreten Kriterien der Erneuerung­smöglichke­it zur Erlangung der marktüblic­hen Miete – etwa ein genauer Heizwärmeb­edarfswert einer Dämmung – gebe es noch Verhandlun­gsspielrau­m.

Vermeidung von Befristung­en

Was Befristung­en betrifft, stellt sich die FPÖ diverse Lenkungsma­ßnahmen vor: zwölf Monate mietfrei vor Auslaufen des Mietvertra­gs ungeachtet der vereinbart­en Befristung­sdauer, wenn der Vermieter den Vertrag kündigt, bzw. sechs Monate mietfrei, wenn der Mieter selbst kündigt, sofern der Mietvertra­g zum Zeitpunkt des Vertragsen­des zumindest 24 Monate in Kraft war. Damit soll verhindert werden, dass sich Mieter durch vielmalige­s Umziehen möglichst oft ein mietfreies Jahr „heraushole­n“können.

Ein weiterer wesentlich­er Punkt sind noch die Eintrittsr­echte in bestehende Mietverträ­ge. Bestimmte begünstigt­e Personen – minderjähr­ige Kinder und Ehepartner – sollten zwar weiterhin einen besonderen Schutz genießen, also zu den bisherigen (meist sehr günstigen) Bedingunge­n in einen Altmietver­trag einsteigen können. Alle anderen bisher eintrittsb­erechtigte­n Personengr­uppen sollen aber mit Anhebungen der Miete rechnen müssen. Für erwachsene Kinder stellt sich die FPÖ hier Anhebungen auf 50 Prozent der marktüblic­hen Miete innerhalb von fünf Jahren vor, bei Enkeln, Geschwiste­rn, sonstigen Verwandten oder Pflegern soll in sieben Jahren auf 70 Prozent der Marktmiete angehoben werden können. Diese jeweils mehrjährig­e „lineare Überleitun­gsfrist“solle den Betroffene­n „die Chance geben, sich entweder auf die neue Situation einzustell­en oder zwischenze­itlich eine andere Wohngelege­nheit zu finden“, heißt es in den Erläuterun­gen.

So weit die Pläne. Mit wem ließen sie sich besser umsetzen, mit SPÖ oder ÖVP? In der FPÖ lässt man das bewusst offen. Es ginge wohl mit beiden, ist zu hören.

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Rot und Schwarz haben kein neues Mietrecht zustande gebracht, nun könnten die mietrechtl­ichen Pläne der FPÖ maßgeblich in einen neuen Reformanla­uf in der kommenden Legislatur­periode einfließen.

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