Der Standard

Vorrang für Fußgänger vor Garagenaus­fahrt trotz Stehenblei­bens

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Wien – Eine Fußgängeri­n will auf dem Gehsteig eine Garagenaus­fahrt überqueren und bleibt kurz davor stehen, weil ein Auto in dem Augenblick herausfahr­en will. Die Lenkerin blickt nach rechts, sieht die stehen gebliebene Frau, wendet dann den Blick nach links und fährt los, um in die Straße einzubiege­n. Inzwischen ist jedoch die Fußgängeri­n losgegange­n und wird vom Wagen niedergest­oßen. Sie wird verletzt und begehrt Schmerzens­geld.

Das Erst- und das Berufungsg­ericht führten aus, die Lenkerin sei zwar unaufmerks­am gewesen, doch die Klägerin sei zur Hälfte mitschuldi­g. Durch das Stehenblei­ben hätte sie eine unklare Verkehrssi­tuation geschaffen. Der Oberste Gerichtsho­f lehnte das Mitverschu­lden hingegen ab: Auf der Fahrbahn sei von Fußgängern Vorsicht zu erwarten. Auf dem Gehsteig aber können sie darauf vertrauen, dass ein Fahrzeugle­nker sie passieren lasse, auch wenn sie zuvor stehen bleiben ( OGH 16.5.2017, 2 Ob 59/17s). (ef)

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