Ein Gewerbeschein, aber mehrfache Kammerumlage
Einigung auf kleine Reform der Gewerbeordnung
Wien – Ein Jahr und ein Monat nach der Ankündigung wird sie doch noch Realität, die Änderung der Gewerbeordnung. SPÖ und ÖVP haben sich auf einige Anpassungen geeinigt, das extrem umfangreiche und komplexe Regelwerk bleibt bis auf wenige Erleichterungen aber erhalten. Das gilt vor allem für die reglementierten Gewerbe, bei denen ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist, beispielsweise eine Meisterprüfung. Die Zahl dieser streng regulierten Berufe sinkt von 80 auf 75. Wirklich freigegeben werden aber nur die Herstellung von Kosmetika und die Arbeitsvermittlung.
Die weitere Reduktion ergibt sich aus der Bündelung von Berufen. So darf der Herrenschneider künftig auch Damenröcke anfertigen, der Damenschneider einen Smoking und darüber hinaus Mieder. Der Orthopädie-Schuhmacher erhält die Lizenz, auch normale Schustertätigkeiten zu verrichten. Die SPÖ wollte eigentlich die Freigabe von 16 reglementierten Gewerben: Uhrmacher, Sattler, Schuhmacher, Buchbinder oder Gärtner standen auf der Liberalisierungsliste der Roten. Doch daraus wurde nichts. SPÖWirtschaftssprecher Christoph Matznetter zeigte sich dennoch zufrieden. Immerhin habe der noch von Ex-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner stammende Entwurf eine Erhöhung der reglementierten Berufe auf 81 vorgesehen, weil auch der Hufschmied dazugestoßen wäre.
Erleichterungen gibt es auch für die 440 freien Tätigkeiten, für die nun ein Gewerbeschein ausreicht. Allerdings: Die Kammerumlage fällt weiter an, wenn man in einem zusätzlichen freien Gewerbe tätig ist. Dennoch ist die Wirtschaftskammer finanziell betroffen, weil die Nebenrechte ausgebaut werden. So darf man bis zu 15 Prozent ohne Befähigungsnachweis in einem anderen reglementierten Gewerbe tätig sein. (as)