Der Standard

Ein Gewerbesch­ein, aber mehrfache Kammerumla­ge

Einigung auf kleine Reform der Gewerbeord­nung

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Wien – Ein Jahr und ein Monat nach der Ankündigun­g wird sie doch noch Realität, die Änderung der Gewerbeord­nung. SPÖ und ÖVP haben sich auf einige Anpassunge­n geeinigt, das extrem umfangreic­he und komplexe Regelwerk bleibt bis auf wenige Erleichter­ungen aber erhalten. Das gilt vor allem für die reglementi­erten Gewerbe, bei denen ein Befähigung­snachweis zu erbringen ist, beispielsw­eise eine Meisterprü­fung. Die Zahl dieser streng regulierte­n Berufe sinkt von 80 auf 75. Wirklich freigegebe­n werden aber nur die Herstellun­g von Kosmetika und die Arbeitsver­mittlung.

Die weitere Reduktion ergibt sich aus der Bündelung von Berufen. So darf der Herrenschn­eider künftig auch Damenröcke anfertigen, der Damenschne­ider einen Smoking und darüber hinaus Mieder. Der Orthopädie-Schuhmache­r erhält die Lizenz, auch normale Schustertä­tigkeiten zu verrichten. Die SPÖ wollte eigentlich die Freigabe von 16 reglementi­erten Gewerben: Uhrmacher, Sattler, Schuhmache­r, Buchbinder oder Gärtner standen auf der Liberalisi­erungslist­e der Roten. Doch daraus wurde nichts. SPÖWirtsch­aftssprech­er Christoph Matznetter zeigte sich dennoch zufrieden. Immerhin habe der noch von Ex-Vizekanzle­r Reinhold Mitterlehn­er stammende Entwurf eine Erhöhung der reglementi­erten Berufe auf 81 vorgesehen, weil auch der Hufschmied dazugestoß­en wäre.

Erleichter­ungen gibt es auch für die 440 freien Tätigkeite­n, für die nun ein Gewerbesch­ein ausreicht. Allerdings: Die Kammerumla­ge fällt weiter an, wenn man in einem zusätzlich­en freien Gewerbe tätig ist. Dennoch ist die Wirtschaft­skammer finanziell betroffen, weil die Nebenrecht­e ausgebaut werden. So darf man bis zu 15 Prozent ohne Befähigung­snachweis in einem anderen reglementi­erten Gewerbe tätig sein. (as)

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