Staatsfeinde und Schaffner
Obwohl Spitzenjuristen (auch im Justizministerium) davon überzeugt sind, dass die bestehende Gesetzeslage ausreicht, wird das Strafrecht mit einem eigenen Staatsfeindeparagrafen angereichert. Neu im Sexualstrafrecht ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe („Antanzen“). Als Paradebeispiel für eine eigentlich unerwünschte Anlassgesetzgebung gilt der neue, sogenannte Schaffnerparagraf, mit dem Attacken auf Öffi-Mitarbeiter strenger geahndet werden sollen als Angriffe auf andere Personen.
Mit einer Anpassung beim EU-Polizeikooperationsgesetz wird im Rahmen der Terrorabwehr die Grundlage für den internationalen Austausch von Gefährderdaten geschaffen. (simo)