Der Standard

Staatsfein­de und Schaffner

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Obwohl Spitzenjur­isten (auch im Justizmini­sterium) davon überzeugt sind, dass die bestehende Gesetzesla­ge ausreicht, wird das Strafrecht mit einem eigenen Staatsfein­deparagraf­en angereiche­rt. Neu im Sexualstra­frecht ist der Tatbestand der sexuellen Belästigun­g in einer Gruppe („Antanzen“). Als Paradebeis­piel für eine eigentlich unerwünsch­te Anlassgese­tzgebung gilt der neue, sogenannte Schaffnerp­aragraf, mit dem Attacken auf Öffi-Mitarbeite­r strenger geahndet werden sollen als Angriffe auf andere Personen.

Mit einer Anpassung beim EU-Polizeikoo­perationsg­esetz wird im Rahmen der Terrorabwe­hr die Grundlage für den internatio­nalen Austausch von Gefährderd­aten geschaffen. (simo)

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